Forschungs-Think Tank

Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. Redaktion und Koordination: Dr. Adoy Alisei, Gerd K. Schaumann

9.5.22

Von der Genossenschaft zur „Potenzial-Entfaltungs-Kooperation“ …

 


*Die Große Kooperation des Wandels*

Quanten-Dialoge zum Kooperativen Wandel

 *Multidimensionales Gestalten*

Hinweis: Die Quanten-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) bieten Impulse zur wirksamen Gestaltung und Umsetzung Kooperativer Projekt-Ideen mittels konsequenter Nutzung neuer quantenphysikalischer Potentiale. Quanten-Dialoge sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, Auszüge der Fragen und Antworten zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, sind die Fragen und Antworten (stilistisch) geringfügig angepasst und gekürzt. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer faszinierenden Kooperations-Gesellschaft.

Die Essenz der Fragen

Danke für eure Antwort.

Könntet ihr unserem Vorschlag folgen, den Begriff „Genossenschaft“ (lediglich) als „Rechtsform“ zu sehen, jedoch die Inhalte konsequent auf „Potenzial-Entfaltung“ der Mitglieder (Förderung) auszurichten? Wir würden dafür den Begriff „Lebens-Kooperation“ geeignet finden …  

 

Die Essenz der Antworten

Sehr gut, ihr beginnt richtig kreativ zu sein. …

Lasst uns kurz den Rechtstext (übersichtlich) zitieren, was eine Genossenschaft ist (§ 1 GenG):

Der Zweck muss darauf gerichtet sein:

 

·         Den „Erwerb“

oder

·         die „Wirtschaft“ ihrer Mitglieder

oder

·         deren soziale

oder

·         kulturelle Belange

durch

·         gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

 

Auch die Beteiligung an Gesellschaften, sonstigen Personenvereinigungen einschl. der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist möglich, (wenn diese Beteiligungen)

 

·         der Förderung des Erwerbs oder Wirtschaft der Mitglieder oder Genossenschaft oder deren sozialer oder kultureller Belange oder

·         ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Betrebungen der Genossenschaft zu dienen bestimmt ist.

 

Der „Text“ klingt sicherlich etwas „gewöhnungsbedürftig“.

Wichtig ist zu erkennen, dass das „oder“ keine „Trennung“ bedeutet, sondern eher eine „Bündelung“ unterschiedlicher Aspekte. …

 

Der Begriff „Potenzial-Entfaltung“ (in Kooperation) tangiert z.B. wirtschaftliches Handeln, als auch soziale und kulturelle Belange.

Es spricht absolut nichts dagegen, von dem bisher eher „monetär“ geprägten Begriff „Förderwirtschaft“ zu einer (immateriellen oder materiellen) „Potenzial-Entfaltungs-Förderung“ zu wechseln.

Auch entsprechend mögliche Beteiligungen eröffnen interessante neue Perspektiven. …

Es wäre jedoch ein Missverständnis, beim Thema „Mitgliederförderung“ lediglich monetäre Aspekte im Vordergrund zu sehen. Das Selbstverständnis der „Prüfungsverbände“ liegt bedauerlicherweise vorrangig auf dem Thema „Förderwirtschaft“ und meint „finanzielle Aspekte“. Diese Eingrenzung ist eindeutig – vorsichtig ausgedrückt - unhaltbar!

Wir vermuten, dass Prüfungsverbände völlig überfordert sind, z.B. bezüglich einer „Mitglieder-Potenzial-Entfaltung“ etwas „mehrwertbezogenes“ einbringen zu können. …

Sehen wir diese Situation nicht unbedingt als „Problem“, sehen wir es eher als „Chance“.

Wir empfehlen z.B. über folgende Wege nachzudenken bzw. intensiver zu beraten:

A.   Jeder Geno-Satzung sollte künftig eine Präambel quasi „vorgeschaltet“ sein. Diese „Präambel“ ist zwar nicht Teil der Satzuung, muss aber auf Wunsch - zusammen mit der Satzung – vom Register eingetragen werden.

B.   Im Satzungstext sollte auf entsprechende „Ordnungen, Richtlinien, Impulse, etc“. verwiesen werden. Diese „Texte“ sollten generell (nur) durch die Mitgliederversammlungen beschlossen bzw. verändert werden können. So könnte es z.B. in Bezug auf die Mitgliederförderung (Bereich - Potenzial-Entfaltung) heißen: „Näheres regelt eine entsprechende Richtlinie/Ordnung zur Potenzialentfaltung der Mitglieder“

C.   Zum Selbstverständnis von Vorstand und Aufsichtsrat sollte es gehören, zu den wichtigsten „Ordnungen“ bzw. „Richtlinien“, Beiräte zu bilden, die ein entsprechendes „Antragsrecht“ haben. …

Wir neigen sogar dazu, (zumindest) den Aspekt „Potenzial-Entfaltung“ nicht nur als „Recht“, sondern sogar als „Pflicht“ der Mitgliedschaft zu sehen, ggf. sogar „Verweigerung der Potenzial-Entfaltung“ als möglichen „Ausschlußgrund“ zu definieren. …

Es geht nicht zuvörderst darum, jetzt „rechtssichere“ Formulierungen zu definieren, sondern das Bewusstsein zu entwickeln, das „WIR“ zu leben und zu erleben, sogar dann, wenn „Prüfer“ in Verbänden zunächst eher überfordert erscheinen könnten. …

Auch deren „Potenziale“ sind nicht abschließend festgeschrieben; gegen „Lebens-Kooperation“ könnten sie nicht wirklich etwas einwenden …

 

  Als WER werdet IHR den Quanten-Dialog fortsetzen wollen?

Wir freuen uns auf euere Antwort!

Unser Körper zeigt, dass und wie QuantenCoop funktioniert …

Redaktion: AG Quanten-Dialoge des Wandels im FIKW (ForschungsInstitut Kooperativer Wandel) des IWMC Quanten-Instituts - Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation für angewandte Quantenphysik - Kontakt:  info@quanteninstitut.de

Unsere Berater in Sachen Kooperationen: AG QuantenManagement im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) der „ThinkTank“ im Bundesverband MMW (Cooperations- und Genossen-schafts-Wirtschaft)  www.bundesverband-mmw.de

 

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