Forschungs-Think Tank

Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. Redaktion und Koordination: Dr. Adoy Alisei, Gerd K. Schaumann

24.2.21

Mehrwert bieten! - Nur so könnten die (genossenschaftlichen) Prüfungsverbände ihr "Prüfungsmonopol" retten.

 


Frage (Auszug)

Wir sind eine recht neue Genossenschaft und suchen Kontakt nach Frankreich, Spanien und Italien. Unsere Freunde in Frankreich möchten nun eine Genossenschaft in Deutschland gründen. Dabei wollen sie von uns beraten werden. In unseren Gesprächen haben wir erfahren, dass man in Frankreich z.B. nicht eine „Pflichtmitgliedschaft“ in einem Prüfverband eingehen muss. Wir haben nicht nur darüber gestaunt, sondern auch mitbekommen, dass in Frankreich viel mehr Lebendigkeit bereits bei der Gründung einer Genossenschaft besteht. Weil das bei uns in Deutschland alles immer komplizierter ist, wie anderswo, wird es zunächst keine Gründung der Franzosen in Deutschland geben. Nun, wir waren mit unserem Prüfungsverband nicht direkt unzufrieden, haben jedoch gemerkt, dass solche Prüfer sich kaum in den „Genossenschafts-Alltag“ hineinversetzen können. Sie „kleben“ förmlich an ihren Zahlen, aber echte Impulse haben wir bisher keine bekommen. Ein Mitglied unserer Genossenschaft ist Anwalt. Er hat uns erklärt, warum es in Deutschland überhaupt die (gesetzliche) Pflicht gibt, einem Prüfungsverband angehören zu müssen. Wir haben auch dazu unseren „Prüfer“ gefragt. Der hatte eine  – für ihn – einfach Auskunft: „Das ist halt so, weil es im Gesetz steht“. Diese Antwort hat uns irgendwie nachdenklich gemacht und wir haben intensiver recherchiert. Das Ergebnis war „desillusionierend“, das hat viel mit der Zeit des Faschismus zu tun. Wir würden jedem Genossenschaftler empfehlen, dazu mal die Bücher von Herrn Wilhelm Kaltenborn zu lesen (gern geben wir euch die Titel dazu. ..)

Was ist euere Meinung dazu und kennt Ihr Menschen, die positive Erfahrungen gemacht haben, die ein „Prüfungs-Monopol“ der Verbände rechtfertigen?

Wir werden in Kürze an einer europäischen Konferenz von Genossenschaften teilnehmen. Könnt Ihr uns bitte deshalb recht kurzfristig antworten?.

Uns ist auch unklar, warum es in Deutschland einen „EU-Sonderweg für Genossenschaften in Deutschland“ gibt und wann man das Genossenschaftsrecht endlich in Europa vereinheitlichen wird.

Gibt es eurer Sicht eine inhaltliche Rechtfertigung – und worin liegt die – dass man in Deutschland „zwangsweise“ einem Prüfungsverband angehören muss.

Gern hätten wir Literaturhinweise zu unseren Fragen, weil einige unserer Mitglieder überlegen, zu solchen genossenschaftlichen Themen „Bachelor- oder Master-Arbeiten zu schreiben. …

Wie ist die Stellung zu solchen Themen der „Genossenschafts-Institute“ in Deutschland. Wir haben gehört, dass diese Institute irgendwie von Außen „subventioniert“ werden, was nicht unbedingt auf „unbeeinflusste Forschung“ hindeutet. ….

FragestellerIn: Startup Genossenschaft im Bereich „Digitalisierung und Kommunikation“.

 

 Antwort (Auszug):

 

Allein euere Fragen ließen sich bereits zu einer „Bachelor-Arbeit“ ausbauen. …

Wir wollen versuchen, recht kurz zu bleiben, ohne das Wesentliche auszuklammern.

Wenn Ihr die Bücher von Herrn Kaltenborn bereits gelesen habt, brauchen wir darauf nicht weiter eingehen. Wir danken Herrn Kaltenborn für seine verdienstvolle Arbeit. Wir könnten es uns recht einfach machen, weil wir keine „historischen Altlasten“ kommunizieren müssen, unsere Verbandsorganisation ist erst in der „Neu-Zeit“ entstanden. ….

Lasst uns mit einer Frage beginnen:

Was könnte der Grund dafür sein, weshalb auch heute noch ein Relikt besteht, das in der Zeit des Nationalsozialismus seine besondere Bedeutung hatte:

·       Die immer noch ungewöhnlich intensive Staatskontrolle im Genossenschaftsbereich!

Aus Sicht der Staatsfunktion der NS-Zeit machte Kontrolle Sinn. …

Aber was ist der Sinn in der heutigen Zeit, wenn „Staatskontrolle“ nicht mehr im Vordergrund stünde?

Halten wir fest:

·       Vor 1934 gab es keine Staatskontrolle.

·       Erst die „Nazis“ führten sie ein.

·       Aber auch nach 1949 war man immer noch der Auffassung, eine „Staatskontrolle“ zu benötigen!

Wenn das nicht nachdenklich macht. …

Abstrakt könnte man fragen:

·       Was ist heute das Staats-Motiv, um Genossenschaften in einen staatlichen Kontroll-Prozess zu halten?

Und erweitert könnte man fragen:

·       Warum diese Staatskontrolle jetzt sogar ausgedehnt wird, statt darüber nachzudenken, sie sukzessive zu minimieren, gegebenenfalls ganz aufzugeben?

Ein Blick auf fast alle EU-Staaten (außer Österreich) zeigt, dass das geht und wie gut das funktioniert.

Irgendwie merkwürdig:

·       In Ländern mit „Staatskontrolle“ „dümpelt“ der „Genossenschafts-Bereich auf niedrigem Niveau, vor allem die Zuwachsraten sind niedrig

·       In Ländern ohne „Staatskontrolle“ boomt – sozusagen - der Genossenschaftsbereich, „Geno-starup“ ist „in“!

Nun, der „Staat“ in Deutschland wird darauf verweisen, dass es ja Genossenschafts- und Prüfungsverbände gibt, die als „Eingetragene Vereine“ sich quasi selbst organisieren.

Es scheint so, als wären heute „Prüfungsverbände“ in freier Regie der Vereins- bzw. Verbandsmitglieder. Sind sie aber nicht. Das Recht der Mitglieder eines Verbandes sich „selbst zu verwalten“ ist nicht unerheblich eingeschränkt.

Das beginnt bereits damit, dass das „Prüfungsrecht“ staatlich verliehen wird und natürlich auch „zurückgenommen“ werden kann.

Jede Genossenschaft in Deutschland muss – um in das Register eingetragen zu werden und somit als „eG“ firmieren zu können - einem „staatlich beaufsichtigten“ Verband angehören.

Gehört sie keinem Verband an, wird sie „ausgetragen“. Sie ist dann zwar noch immer eine Genosenschaft, aber hat keine Haftungsbegrenzung mehr. …

Die „Staatskontrolle“ der Verbände äußert sich vielfältig.

Landesbehörden entscheiden über die Zulassung von Prüfungsverbänden und überwachen deren Tätigkeit. Im Rahmen einer sog. Qualitätskontrolle „überwacht“ zusätzlich die Wirtschaftsprüferkammer und auch andere „Quasi-Staatliche“ Einrichtungen werden tätig, wie z.B. die Verbraucherberatung. Auch wenn sie alle irgendwie „gerechtfertigt“ erscheinen mögen, greifen sie doch letztlich nicht unerheblich in die genossenschaftliche Souveränität ein.

Ist das beabsichtigt oder eher „zufällig“?

Die Alternativen sind offenkundig und lauten:

·       Entweder man vertraut den Menschen, dass sie im Rahmen von Selbstorganisation ihre originären Themen selbstverantwortlich regeln können, so wie das Vereinsrecht es vorsieht.

·       Oder man unterstellt, dass Menschen (irgendwie) unmündig und unfähig sind, ihre Mitgliedschaften selbst mit Leben auszufüllen. In diesem Bild orientiert man eher auf „Überwachung und Kontrolle“; letztlich die Staatskontrolle …

Nun, Länder wie Deutschland und Österreich taten sich mit Selbstorganisation und Vertrauenskultur schon immer etwas schwerer. …

Der Hinweis zur EU-Harmonisierung ist interessant. Eigentlich hätte er aus Deutschland längst selbst kommen müssen.

Diese Frage wäre berechtigt:

·       Warum ist wirkliche Selbstorganisation und Selbstverwaltung nicht längst eine Forderung der deutschen und österreichischen Genossenschaft- und Prüfungsverbände?

Fürchtet man sich und wenn ja, warum und was befürchtet man?

Einer EU-Harmonisierung – damit einer Pflichtmitgliedschaft für Genossenschaften in Prüfungsverbänden, wird man in Deutschland nicht dauerhaft „entgehen“ können.

Aber man könnte den „Druck“ hin zu dieser Forderung intelligent minimieren, z.B. durch eine andere Verbände-Politik. …

Wer mit etwas mehr Intelligenz statt borniertem Verbands-Ego sich solche Entwicklungen anschaut, muss einfach erkennen, dass die Verbände sich irgendwie selbst daran zu beteiligen scheinen, den Druck in Richtung „EU-Harmonisierung“ zu forcieren.

Das zentrale Stichwort heißt:

„Mehrwert“!

 

Angenommen, Mitglieder in einem Prüfungsverband sind vollends zufrieden mit dem „Service-Angebot“ ihres Verbandes in Bezug auf die Kosten und die Leistungen.

·       Würden diese Mitglieder aus dem Verband austreten, wenn die Pflichtmitgliedschaft aufgehoben wäre?

Nein, natürlich nicht, weil anzunehmen ist, dass dieser – auf Genossenschaften spezialisierte Sachverstand (Service) - im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ nirgendwo vorteilhafter wäre.

In einem Verband legen die Mitglieder die Gebühren selbst fest, bei privaten Organisationen (Wirtshaftsprüfer, etc.) gelten ungleich höhere Gebührensätze.

Die Frage ist angemessen, weshalb (Prüfungs-) Verbände überhaupt „Angst“ haben, wenn die Pflichtmitgliedschaft in Verbände – gemäß einer EU-Harmonisierung – beendet würde.

Das kann eigentlich nur dann der Fall sein:

·       Wenn Prüfungsverbände meinen, in einem offenen Wettbewerb nicht bestehen zu können.

Es sollte eigentlich nicht schwierig sein, das Leistungsangebot von „Spezialisten“, wie es die Verbände sind (bzw. sein sollten), bereits jetzt – zugunsten ihrer Mitglieder - zu optimieren. Das gilt besonders für den Bereich „Prüfen“.

Hier ist ganz sicher eine Diskussion notwendig, wie aus einer „Überprüfung“ von bereits vollendeten Geschäftsabläufen, eine zukunftsbezogene „Mehrwert-Prüfung“ entstehen könnte. Dazu ist sicherlich eine neue Sichtweise erforderlich, die über „Zahlen-Korrektness“ hinausgeht.

Die Frage muss gestellt werden, welche Bedeutung die Menschen in einer Genossenschaft bezüglich des Geschäftserfolgs einer Genossenschaft haben?

Aufgrund der (Verantwortungs- und Handlungs-) „Gemeinschaft der Teilhaber“ entsteht ein latentes Potential der „Überlegenheit“, das bisher noch nicht hinreichend zur Entfaltung gekommen ist.

Wir nennen das – verkürzt gesagt – die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen.

Es fehlt derzeit bei den Verbänden zu erkennen, dass die traditionelle „Prüfer-Qualifikation“ um neue Beratungsfelder erweitert werden könnte. Ob das zu einer diesbezüglichen Kompetenzerweiterung des Prüfers führen sollte oder ob dies eher eigenständig personell zu ergänzen wäre, muss hier nicht abschließend beurteilt werden.

Sicher ist aber, dass der Aspekt „Prüfen“ und „Beraten“ (in Verbindung mit der förderwirtschaftlichen Grund-Erfordernis) eher gleichwertig zu sehen sind wird zu diskutieren sein. Und „Prüfungsberichte“ von Genossenschaften müssen sich erheblich von „Wirtschaftsprüfungs-Berichten“ unterscheiden. …

Wir würden den Verbänden raten, bereits jetzt ihr Leistungsangebot so zu gestalten, „als ob“ das bestehende „verbandliche Prüfungsmonopol“ bereits aufgehoben wäre. …

Derzeit haben – soweit wir es übersehen – weder wichtige Verbände - noch der Staat ein Interesse, das Thema „Prüfungspflicht“ und „Pflichmitgliedschaft“ in Prüfungsverbänden zu liberalisieren.

Die absolute Mehrheit der EU-Staaten hat keine „Pflichmitgliedschaft“ in staatlich kontrollierten Verbänden und es gibt von dort auch keine Nachrichten, dass das

problematisch wäre. Kein Land der EU ist bereit, sich auf eine Anpassung in Richtung Deutschland oder Österreich einzulassen.

Im Gegenteil, sie erkennen deutlich:

·       Pflichtmitgliedschaft scheint den Genossenschaftssektor eindeutig zu behindern!

Die Anzahl der Neugründungen und der Gesamtzahl der Genossenschaft (bezogen auf die Gesamt-Bevolkerung) spricht eine klare Sprache:

·       Deutschland und Österreich sind aufgefordert, endlich den Sonderweg zu beenden oder Nachweise vorzulegen, die diesen Sonderweg rechtfertigen!

Danke für euere Frage und viel Spaß beim Kooperieren!    

 

Bewusstseins-Wandel ist „Taktgeber“ für den „Kooperativen-Wandel“!

Genossenschaft-Online ist eine Fachgruppe des SmartCoop ForschungsInstituts (SCFI) im  Bundesverband MMW. Unsere Berater sind: DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts-u. Prüfungsverband, IWMC QuantenInsitut Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation und  CoopGo Bund Freie Genossenschaften.

Wir behalten uns vor – ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit – Fragen geringfügig abzuändern.

Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de  

 

17.2.21

Steuern sparen in Genossenschaft – Das große Missverständnis …

 

 

 

Frage:

Wir haben in unserem Sportverein gehört, dass man mit Genossenschaften gut Steuern sparen könne. Ein Vermögensberater, zugleich Mitglied in unserem Verein, hat demnächst zu einer Beratungsveranstaltung eingeladen. Er will unterstützen bei der Gründung von Genossenschaften für Vereinsmitglieder. Vereinsmitglieder bekommen von ihm einen „Vereinsrabatt“ von 50%. Dennoch ist der Preis pro Gründung immer noch recht hoch, ca. 5.000.- bis 7.000.- EURO. Gerechtfertigt sei der Preis aufgrund enormer Steuervorteile, die locker mit einer Genossenschaft im ersten Jahr bereits eingespielt sein könnten, je nach Immobilienvermögen der Gründer. …..

Und außerdem bekäme der Verein noch eine gute „Spende“ für jede gegründete Genossenschaft, was auch wiederum den Vereinsmitgliedern zukommen würde. ….

Der Berater meinte, das sei doch ein „Superding“: Steuern sparen der Mitglieder, sponsern des Vereins, …. Wenn das viele Mitglieder machen, könne man endlich ein neues Vereinshaus bauen und neue Mitglieder anwerben. ….

Unsere Frage: Geht so etwas überhaupt und welches Risiko haben dabei Mitglieder, wenn es doch nicht funktioniert?    

Antwort

 

·         Förder-Motiv – Steuerersparnis

 

Fall A – WIR wird gesagt – „Ich“ ist gemeint!

Es ist als originäres „Gründungs-Prinzip“ (auch wenn das nicht offen so genannt wird) eigentlich kein „Förderprinzip“. Dies gilt zumal, wenn leicht erkennbar ist, dass eigentlich der Initiator die übrigen Mitglieder lediglich „benutzt“, um selbst (also eigene) Steuern zu sparen. Hier dient die Gemeinschaft nur dem Initiator, seine eigenen Vorteile – also nicht die aller Mitglieder – zu fördern. Der „WIR-Gedanke“ wird sozusagen auf den „Ich-Gedanken“ reduziert. So ist WIR aber nicht gemeint.

 

Fall B – WIR wird gesagt – „WIR“ ist auch gemeint!

Anders könnte der Vorgang zu bewerten sein, wenn sich gezielt drei oder mehr „Personen“ zusammentun, weil sie damit – potenziell für alle drei – (besser als allein) z.B. Steuern sparen könnten.

Damit würde der (definierte) „Förderzweck“ dieses „Steuerersparnis-Motiv“ bereits zum Ausdruck bringen und der Unternehmensgegenstand würde näher beschreiben, wie und womit genauer, das Ziel erreicht werden soll.

Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein „Unternehmen“.

Man kann also nicht grundsätzlich sagen, dass:

·         „Steuern-Sparen“ ein Grund sein kann, um die Gründung einer Genossenschaft infrage zu stellen.

Sie jedoch als verdeckte individuelle Steuer-Oase“ darzustellen, lässt die Gründung vermutlich daran scheitern, dass eigentlich die übrigen Mitglieder der Genossenschaft lediglich dazu „benutzt“ werden, um das „individuelle“ Ziel (Steuer-Vorteil) zu erreichen. ….

Wird die faktische „Wahrnehmungsfähigkeit“ der Förderwirtschaft jedoch auf einen einzelnen Initiator reduziert, macht dies die Wahl einer Genossenschaft unmöglich, weil der „Förderzweck“ ein individueller und kein „genossenschaftlicher“ (ganzheitlich kooperativer) ist, auch wenn es (theoretisch) anders dargestellt sein sollte.

Machen wir es deutlicher:

Schließen sich (mindestens) drei Personen zusammen, die allesamt „förderwirtschaftliche Nutznießer“ dieser Genossenschaft sein können und wollen und ist eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale oder kulturelle „Erwerbswirtschaft“ zu erkennen, spricht eigentlich nichts dagegen, dies – egal was zu fördern wäre – abstrakt generell als Genossenschaft zu tun. …

Wäre dem nicht so, würde entweder keine Eintragung als Genossenschaft erfolgen oder wird eine spätere Auflösung (Liquidation) zu befürchten sein.

Das Verhalten dieses von Ihnen geschilderten „Immobilienberaters“ deutet nicht darauf hin, dass er/sie wirklich das „Prinzip Genossenschaft“ bereits verstanden hat.

Solche Fälle sind nicht ganz unbekannt.

Ob die Gründung einer Genossenschaft solche „Preise“ erfordert, sollte vom „Beratungs-Input“ abhängen. Wenn Sie möchten, senden Sie uns das „Angebot“ zu, wir werden dazu Hinweise geben. Auch hier geht es eigentlich nicht zuvörderst um den Preis, eher um das ausgewogene Verhältnis von „Preis und Leistung“….

Wir empfehlen:

·         Gehen Sie auf solche Angebote ein, sollten Sie darauf achten, eine „Rücktrittsklausel“ einzufügen. Damit wäre zumindest sichergestellt, dass keine Kosten entstehen für eine Leistung, die nicht zum erwünschten Erfolg führt. …

Das Konzept ist insgesamt gesehen (Vorteil für Genossenschaft und zugleich Vorteil für den Verein) durchaus nachvollziehbar. ….

Wir betonen ausdrücklich, dass Genossenschaften keine „sozialen Hemmschwellen“ haben, also lediglich eine Veranstaltung für „Sozialausgleich“ sind, sondern dass es zuvörderst einzig darum geht, das   „Förder-Prinzip“ (theoretisch für alle Mitglieder) zu gewährleisten. Somit wäre auch eine Genossenschaft denkbar, deren Mitglieder erkannt hätten, dass es leichter wird „vermögender“ zu werden, wenn man sich zusammenschließt.

Täglich beraten Steuerberater andere Unternehmensformen mittels ausgeklügelter Konzepte „Steuern“ zu sparen (sogar durch Verlagerung von Betriebsstätten)….. Wer sich aufregt darüber, wenn man daran denkt, auch „Steuerlasten“ in „Genossenschaft“ zu minimieren, hat nicht verstanden, was es heißt:

·         „Coop ist die geniale Erfindung des ganzheitlichen Vorteils“.

Erinnern wir uns was Herr Raiffeisen vor über 200 Jahren sagte

·         „Was der Einzelne nicht schafft, schafft die Gemeinschaft“

Er sagte nicht, dass dieses Prinzip nur zur „Armutsbegrenzung“ zu dienen habe. …

Die Zeiten und Situationen haben sich inzwischen deutlich gewandelt, aber das Prinzip Mitglieder-Förderung hat hat mehr denn je seine Bedeutung und Güligkeit bewahrt:

·         Kooperation ist natürlich, effektiv und effizient!

Unser Körper nutzt dies faszinierend. Er fragt auch nicht, ob nun eher unser Herz, die Lunge, eher die Augen oder unser Hirn zu „versorgen“ sind.

Es gibt in der Kooperation keine Wertigkeit oder Dominanz. Überträgt man dies Prinzip auf „Gesellschaft“, dann wird deutlich, wie „komisch“ es ist, „soziale Kriterien“ als kooperatives „Selektions-Instrument“ zu definieren.

Denn unser Körper käme nicht auf die Idee, zu entscheiden, dass Organ A oder B unversorgt zu belassen wäre.

So ist es aber, wenn eine Genossenschaft zustandekommt, obwohl einige Mitglieder von den erkannten Vorteilen faktisch ausgeschlossen wären.

Also:

·         Der gilt Förderzweck für Alle – oder es ist eben keine Kooperation (Genossenschaft)!

 

Redaktion: AG „Coop-FAQ“ im IWMC QuantenInstitut  Kontakt:  info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell  gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern.

In Fragen der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI) des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft)

 

13.2.21

Das Kooperations-"Motiv" einer Genossenschaft - Ist es vielleicht mehr als "nur" der wirtschaftliche Vorteil?

 

 

 

Frage:

Wir erleben in unserer Kooperation (Genossenschaft) recht interessante Entwicklungen: Viele Mitglieder bauen inzwischen auch privat Kontakte auf oder übertragen das Prinzip der Kooperation auf Bereiche, wie z.B. Kinderbetreuung, Organisation von Nachhilfe oder andere Formen privater Unterstützung. Außerdem wird Unterstützung gegeben, bei so „unliebsamen“ Sachen, wie Formulare für Behörden auszufüllen oder Steuererklärungen zu erstellen. Das scheint zwar nicht unbedingt etwas mit der Genossenschaft zu tun, fördert aber trotzdem die „Kraft des Wir“. … Wie ist Euer Eindruck, ist das so gewollt

Antwort

Danke für diesen tollen Hinweis. Genau dies sind die Entwicklungen, derer es bedarf, um die „Genialität“ einer Kooperation (Coop) sozusagen in ihrem enormen Gesamt-Potential „zu leben, zu erleben und zu erkennen“.

Wir postulieren, dass „Kooperation die geniale Erfindung des ganz-heitlichen Vorteils“ ist. …

Damit meinen wir z.B., dass der Begriff „Förderwirtschaft der Mitglieder“ nicht auf den engeren Unternehmensgegenstand begrenzt werden sollte. Schauen wir uns das „Grundgerüst Satzung“ an, wird dort zwar oft ein umfangreiches „Bündel“ von „Unternehmens-Gegenständen“ formuliert, jedoch wenig über das erwünschte bzw. angestrebte  „Mitglieder-Förder-Potenzial“ ausgesagt.

Natürlich kann man das auch näher in einer separaten „Förder-Ordnung“ oder „Richtlinie“ konkretisieren, aber die Satzung ist stets der „Ausgangspunkt“ auf den sich „Konkretisierungen“ beziehen. …

Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein (tätiges)  „Unternehmen“.

Machen wir es deutlicher und beziehen uns zunächst auf euere Hinweise:

Nehmen wir an, dass es sich bei euch um eine Dienstleistungsgenossenschaft handelt. Ihr bietet vielleicht „Beratungen für ……… „ an.  Dies wäre z.B. einer der (wesentlichen) definierten „Unternehmens-Gegenstände“.

Alle Mitglieder haben nun ein Beteiligungs-Motiv, das sich – direkt oder indirekt auf den Unternehmensgegenstand oder meist die Unternehmens-Gegenstände bezieht. …

Die Grundfrage – bezüglich jeder Form von aus diesem Unternehmen -daraus wirkender „Mitgliederförderung“ (denn das ist die Grundlage für jede Genossenschaft) – wäre dann stets etwa so zu stellen:

·       Handelt es sich – tatsächlich - um eine (allgemeine) „Mitgliederförderung“ oder sollen  lediglich Vorteile Kosten/Steuern/etc. (Einzelner) entstehen?

Nehmen wir z.B. das Thema:

·       „Kinderbetreuung“.

Es wird Mitglieder geben, die haben keine Kinder, andere Mitglieder haben mehrere. Unstrittig könnten die Kinderbetreuungskosten ganz allgemein im „Katalog der Förderwirtschaft“ aufgenommen werden, denn die „Kinderbetreuung“ wirkt sich sowohl für diejenigen aus, die Kinder zu betreuen haben, wie auch diejenigen, die keine Kinder haben. Die Förderwirtschaft hat also sowohl:

·       einen Aspekt der direkten Betroffenheit,

als auch

·       einen Aspekt der indirekten Betroffenheit.   

Der direkte Aspekt ist zugleich einsichtig:

·       Die Betreuung ist notwendig, damit das Mitglied (z.B. die Mutter) im Interesse der Gemeinschaft verlässlich wirtschaftlich tätig sein kann.

Der indirekte Aspekt wird einsehbar, weil:

·       Aufgrund der Betreuung von Kindern der Mitglieder, diese  Mitglieder zugunsten der Förderwirtschaft aller Mitglieder anwesend und tätig sein können.

Ihr seht, es kommt also darauf an, dass bei allen „förderwirtschaftlichen Einzelentscheidungen“ argumentiert werden kann, dass dies zugleich im Interesse der Förderwirtschaft (möglichst) aller Mitglieder (Wirkung) erfolgt. …

Nehmen wir ein weiteres Beispiel:

·       Schaffung von „Einkaufsvorteilen“.

Eine Genossenschaft ist zugleich auch eine „Gruppe“. Und  „Gruppen“ schaffen Vorteile, z.B. durch gemeinsamen Einkauf oder Nutzung von Dienstleistungsangeboten. ….

Die Beispiele ließen sich beliebig vermehren, stets kommt es auf plausible Begründungen an, weshalb eine „Maßnahme“ als zulässige „Förderwirtschaft“ zu sehen ist und wann nicht.

Wir empfehlen, nicht nur einen „bunten Strauß“ förderwirtschaftlicher Ideen zu kreieren, sondern dazu auch (ganzheitliche) Begründungen zu definieren.

Der „Förder-Drei-Klang“ könnte etwa lauten:

 

·       Maßnahme definieren

·       Direkte Nutzung erläutern

·       Indirekte (positive) Auswirkungen für alle Mitglieder begründen“.

 

Ziel ist es letztlich, auch eine Steuerprüfung zu überstehen. Gehen Sie stets davon aus, dass weder Steuerberater, noch Steuerprüfer „sattelfest“ beim Thema Genossenschaften allgemein und bezüglich der Thematik „Förderzweck“ im Besonderen sind.

Es gibt eine Menge „förderwirtschaftlicher Ideen“ und somit Vorteile zugunsten der Rechtsform Genossenschaft. Aber man sollte sich bewusst sein, dass nicht alles davon sofort (und einvernehmlich) „abgehakt“ wird. Gut begründete Versuche sind sozusagen das „A&O“ …..

„Coop – Die geniale Erfindung des nachhaltigen Vorteils“

   

Redaktion: AG Coop-FAQ und AG CoopSpirit im QuantenInstitut IWMC                                               Kontakt: info@quanteninstitut.de  Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell gekürzt.

In Fragen der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI) des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft)