Forschungs-Think Tank

Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. Redaktion und Koordination: Dr. Adoy Alisei, Gerd K. Schaumann
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9.10.21

Der intelligente Mehrwert - der Kooperationen und Genossenschaften unschlagbar erfolgreich macht! – Teil 5 -

 


 

Frage (Essenz)

Zur Frage: Siehe Teil 1

Antwort (Essenz)

Wir haben in Teil 1 darauf verwiesen, welche Grundlagen das QuantenManagement hat.

In Teil 2 wurde der Unterschied zwischen einem wirklichen „Coop-Startup“ und einen derzeit (meist noch) üblichen „Geno-Startup“ dargestellt und es wurden Bezüge zu neuen „Theorien“ wie z.B. (Entrepreneurship) und WeQ dargelegt. 

Im Teil 3 wurde darauf eingegangen, wie sich mittels QuantenManagement die „Erfolgspotenziale“ eines Kooperations-Unternehmens verifizieren und begründen lassen. Wir wollten vor allem zeigen, wie und warum die Erfolgs-Potentiale eines Coop-Startups auch im konkreten Unternehmens-Alltag nachvollziehbar sind und sich – aufgrund der besonderen Kooperations-Eigenschaften - quasi  „systembedingt“ – im Gegensatz zu einem „Konkurrenz-Unternehmen, überlegen entwickeln (können). …. 

Dazu haben wir zunächst Wissen und Erfahrung aus dem Bereich Neurowissenschaften integriert. Wir haben dabei erkannt, welch enorme Bedeutung unsere Gedanken haben. Aber auch, wie wenig diese Erkenntnis im Unternehmens-Alltag berücksichtigt wird.

Man könnte durchaus sagen:

·       Wir verschenken durch „Unkenntnis“ wichtige „Coop-Vorteile“!

Oder anders gesagt:

Wenn es gelingt, diese (Coop-)Vorteile in Unternehmen zu integrieren entstehen die eigentlichen Effekte:

·       Die „WIR-KRAFT-VORTEILE“.

Im Teil 4 haben wir mittels  „quantenphysikalischer“ Elemente die Einsichten vertieft und den Unterschied zwischen einer:

·       Zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft und einer sich immer mehr „überlebten Konkurrenz-Gesellschaft“

herausgearbeitet. …

Und hinzu kam die Frage nach den jeweils grundlegend verschiedenen „Denk- und Handlungs-Mustern“, zwischen einem „Konkurrenz-Unternehmen“ und einem „Kooperations-Unternehmen“.

Die Konkurrenz-Gesellschaft denkt und handelt – vereinfacht ausgedrückt - etwa so:

·       Mehr – Höher – Schneller – Weiter  

Und dies alles ohne „Bremse“ und möglichst „exponentiell“ und vor allem ohne Folgen-Beurteilung für das Ganze (Gesellschaft, Umwelt, etc.)

Man kann durchaus sagen:

·       Ein System, das nicht vom Menschen ausgehend denkt und handelt,  auch keine Rückbindung auf Werte hat, geriert sich eher „unverantwortlich“, ist also nicht  wirklich zukunftsfähig!

Im Teil 5 wollen wir nunmehr die gewonnen – grundlegenderen – Einsichten, anhand von 2 Betriebssituationen konkretisieren.

Dazu wählen wir:

A.  Die Gründung einer Genossenschaft

B.  Die Sanierung eine Genossenschaft.

Um die Unterschiede zwischen „Konkurrenz – Denken“ und  „Kooperations-Denken“ besser aufzuzeigen zu können, wählen wir absichtsvoll keine unterschiedlichen Rechtsformen, sondern die gleichen Rechtsformen:

·       Die Rechtsform  einer Genossenschaft.

Das mag zunächst irritieren, entspricht jedoch weitgehend dem Selbstverständnis, das man derzeit in der Politik und (leider) auch in genossenschaftlichen (Prüfungs-) Verbänden erkennt:

·       Genossenschaften als Bestandteil des aktuellen Gesellschafts-Systems zu definieren. …

Und dieses derzeit vorfindbare Politik-, Gesellschafts- und vor allem das Wirtschafts-System ist (noch) – ganz überwiegend – vom:

·       „Konkurrenz-Denken“

geleitet bzw. geprägt.

Manche Insider sprechen auch von einer „genialen politischen Ablenkung“, systemkritische Diskussionen vermeiden zu können, indem man auf die Möglichkeit verweist, dass es ja Genossenschaft gibt. Man habe deshalb eine „Option“, entweder eher  „Konkurrenz-Denken“ zu nutzen oder sich bereits in „kooperative“ Denk- und Handlungsformen zu begeben. …

Wir wollen und müssen darauf deutlicher eingehen, denn es macht wenig Sinn, „Hybrid-Denken“ und „Hybrid-Handeln“ in Rechtsformen abzubilden, weil das – aus den verschiedensten Gründen – das

·       Handeln des Management, der Teilhaber und durchaus auch der Kunden eher schwächt als stärkt!

Auch das ist – wir wollen es bereits hier einfügen – ganz sicher nicht dazu geeignet, von (Prüfungs-) Verbänden, vertrauensvoll – kooperationsfördernde (!)  „Mehrwert-Angebote“ erwarten zu können. ….

Beispiel A: Die Gründung einer Genossenschaft

Derzeit ist deutlich erkennbar, dass der Schwerpunkt einer Gründung auf eine „formal korrekte“ rechtliche Gestaltung gelegt wird. Das ist absolut nicht unwichtig, hat aber für den (wirtschaftlichen) Erfolg des „Unternehmens“ Genossenschaft relativ wenig wirkliche Bedeutung. Wir wollen nicht verhehlen, dass für steuerpolitische und z.B. Fragen der Unternehmensnachfolge,  solche oder ähnliche Fragen Bedeutung haben können. Darum geht es hier jedoch nicht. Wir gehen hier davon aus, dass die Genossenschaft – analog einem Wirtschaftsunternehmen - Grundlage für einen (tätigen) Geschäfts-Betrieb bieten soll. …

Es geht also zuvörderst um das systematische Erbringen einer (handelbaren) Leistung. …

Die erwünschte Betriebssituation kann durchaus mittels gängiger konventioneller „Planspiele“ (Ertragsvorschau, Liquiditätsrechnung, etc. (zunächst) abgebildet werden. Bleiben wir also bei der bekannten Ertragsvorschau. Bewährt hat sich, diese in  Varianten abzubilden (guter- schlechter - mittlerer Verlauf, kurz- mittel langfristig). Analog geht man bei der Finanzierung vor. Auch die üblichen anderen Planungen müssen erfolgen (Marketing, Kundengewinnung, Kundenbindung ….)

Wir wollen uns hier jedoch zuvörderst auf die Menschen konzentrieren, die sozusagen die:

·       Energie hinter den Zahlen sind!

Damit ist gemeint, wie das Zusammenwirken zwischen:

·       Struktur-Menschen-Leistung

definiert, gestaltet ist und funktioniert.

Bringen wir uns in Erinnerung:

Eine Genossenschaft hat stets den (grundlegenden) Auftrag:

·       Die Mitglieder zu fördern“

Die „Betriebswirtschaft“ dient dafür:

·       Das Unternehmen dauerhaft – optimal - ertragswirtschaftlich zu befähigen, um (zugleich) dadurch eine – optimale - Förderwirtschaft zugunsten der Mitglieder (hier zugleich MitUnternehmer) zu erreichen.

Wir wollen den Idealfall (sollte eigentlich bei einer Genossenschaft zugleich der „Normalfall“ sein) so definieren:

·       Alle Mitglieder der Genossenschaft sind zugleich auch MitUnternehmer.

Der Begriff MitUnternehmer (nicht zu verwechseln mit dem steuerrechtlichen Mitunternehmer) drückt das Besondere einer zukunftsfähigen Genossenschaft gut aus:

·       Alle Mitglieder sind zugleich tätige Teilhaber, d.h. sie sind in den Wirkungsprozess des Unternehmens – voll (und selbst-)verantwortlich – integriert.

Das bedeutet, sie sind:

·       Selbst- bzw. mitverantwortlich für den Unternehmenserfolg, die

·       Zukunft der Unternehmensentwicklung, die

·       Sicherheit ihrer „Entgelt-Quelle“,

·       Ihre Arbeitszufriedenheit,

·       Ihre Qualifikation,

·       etc..

Sie sind nicht nur – sozusagen - „Arbeits-Zombies“, sondern bekommen die Möglichkeit, sich sogar – umfassend und allseitig – als MENSCH auch während der Arbeit zu entfalten!

Wir sehen hier unschwer, welche Kompetenzen von Initiatoren und Gestaltern in und von Genossenschaften eigentlich erwarten werden.

Wir verkürzen:

·       Je mehr es gelingt, dieses Selbstverständnis bereits in den Gründungsprozess einzubringen und zu „trainieren“, umso besser (erfolgreicher) ist der gesamte „Startup“.

Bereits an dieser Stelle „spürt“ man förmlich, worum es eigentlich bei einer Genossenschafts-Gründung geht, sofern man bereit ist den Begriff „Genossenschaftsmitglied“ zum Begriff „MitUnternehmer“ zu erweitern und mit Inhalt zu füllen. …

„Bildung und pemanente Weiterbildung“ sind dann die entscheidenden Begriffe bei einer Genossenschafts-Gründung.

Man könnte es auch so ausdrücken:

Der Gründungsprozess einer Genossenschaft ist erst vollendet bzw. gelungen, wenn:

·       Das „Selbstverständnis als MitUnternehmer“ erfolgreich bei allen Mitgliedern nachvollzogen und akzeptiert wird!

Bedarf es dazu eines „Trainings“?

Ja, eine gewisse kompetente Begleitung (ggf. Coaching oder Coop-Training) könnte Sinn machen.

Folgende Frage drängt sich jetzt förmlich auf?

·       Wo liegt nun der „Mehrwert“ bei einer (genossenschaftlichen) „Gründungsberatung“ von Prüfungsverbänden und dem, was man – etwas „hochgestapelt – als „Gutachterliche Äußerung“ bezeichnet?

Und, warum können wir sagen:

·       Genossenschaftsgründungen sind jeder anderen Unternehmens-gründung überlegen auch dem „Entrepreneurship“! ….

Dies ist – sofern man die Grundlagen - für Erfolge in Genossenschaften – konsequent berücksichtigt, stets der Fall, weil z.B. an jeder Stelle (im Unternehmen Genossenschaft) ein hochmotivierter, qualifizierter MitUnternehmer wirkt.

Wir werden es am Ende des 2. Beispiel noch verdeutlichen. Hier nur so viel:

·       Sowohl aus der Sicht des QuantenManagements, wie auch den Erkenntnissen des Neurowissenschaften, spielen die „Gedanken“ der Menschen im Unternehmen eine entscheidende Rolle!

Und diese Gedanken sind nicht exakt zu messen, aber das Ergebnis hängt genau damit zusammen!

Wir prognostizieren (aufgrund entsprechender Untersuchungen):

·       MitUnternehmer-Genossenschafts-Gründungen haben zwischen 20-25% mehr „Leistungs-Potenzial“ als andere Genossen-schaften oder andere Unternehmensformen.

 

Beispiel B. Sanierung einer („Hybrid“-) Genossenschaft

Bei der Sanierung einer Genossenschaft sind zahlreiche – der vorstehenden Hinweise - analog einer Genossenschafts-Gründung übertragbar. „Sanierung“ ist – aus unserer Sicht – nichts anderes,  als „Versäumnisse“der Vergangenheit,  zeitnah zu korrigieren. …

Untersuchungen zeigen deutlich, dass bei „Sanierungen“ zunächst:  

·       Fehlsichten und Fehlentscheidungen schnellstmöglich zu identifizieren und zu korrigieren sind.

Es ist bisher kein einziger Vorgang bekannt, dass jemals eine wirkliche  „MitUnternehmer-Genossenschaft“ in eine „Schieflage“ gekommen, also ein „Sanierungs-Fall“ gewesen wäre.

Ohne es an dieser Stelle näher begründen zu wollen, können wir sagen, dass lediglich „Hybrid-Genossenschaften“ in „sanierungsbedürftige“ Situationen geraten sind.

Unter „Hybrid-Genossenschaften“ verstehen wir:

·       Genossenschaften, die das „MitUnternehmer-Potential“ und dessen Vorzüge entweder überhaupt nicht kennen oder es einfach nicht anwenden wollen.

Um rechtzeitig den Weg hin zu einer „Sanierungs-Notwendigkeit“ zu stoppen, sollte man eigentlich meinen, dass dafür die Betreuung durch  Prüfungsverbänden vorteilhaft wären. Um solchen (wirklich bedeutsamen) „Mehrwert“ zu erbringen, müsste sich jedoch das „Kompetenz-Gefüge“ in solchen Verbänden erheblich wandeln. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre:

·       Die fast ausschließlich „rückwärtsgewandte“ Prüfung – zumindest teilweise – aufzugeben, zugunsten einer (beratenden) „prognostischen Zukunftssicht“.

Auch wenn es etwas übertrieben erscheinen könnte, wollen wir es hier deutlich formulieren:

·       Wer nicht die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen und zu verstehen vermag, hat nicht erkannt, dass „Mitgliederförderung“ stets zunächst die Ertragssicherheit von Genossenschaften erfordert und wie diese kontinuierlich zu erhalten und zu verbessern ist.

Die Frage sei erlaubt:

·       Sind Prüfungsverbände ein „Motor“ oder eher ein „Hindernis“ für Genossenschaften, die über die „Hybrid-Eigenschaft“ hinauskommen wollen?

Wer sich näher mit dem Thema „direkte und indirekte“ Staatsaufsicht (Ministerien, Qualitätsprüfung der WPK) im Genossenschaftswesen befasst, wird den Eindruck nicht los, dass:

·       Dort irgendwie überhaupt kein Interesse besteht, ein wirklich innovatives, zukunftsfähiges Genossenschaftswesen entstehen zu lassen.

Wäre dies anders, sollte zumindest der „Förderzweck“ (also das eigentlich Andere im Vergleich zu anderen Rechtsformen) im Kontext der „Aufsicht“ stehen. …

Die Frage ist angemessen:

·       Sollen bzw. „dürfen“ Genossenschaften – aus Sicht der derzeitigen Politik – überhaupt den „Hybrid-Standard“ überschreiten und sich in eine wirklich (kooperative)  „Rechtsform-Alternative“ wandeln?

Was steht demnach im Zentrum jeder Sanierung einer Genossenschaft?

Vereinfacht gesagt:

·       Die Überwindung des „Hybrid-Status“, also der Wandel hin  zu einer MitUnternehmer-Genossenschaft

Wir werden im Teil 6 – zunächst abschließend – Hinweise geben, weshalb Genossenschaften – derzeit als einzige, dafür verfügbare Rechtsform – bereits jetzt über das notwendige Potenzial verfügen, einen Kooperativen Wandel zumindest anzubahnen. …

Kooperation – Ist die geniale Erfindung des nachhaltigen und ganz-heitlichen Vorteils für Alle!

Redaktion: FG QuantenManagement im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft e.V.) i.V. mit Experten aus Theorie und Praxis des Kooperations u. Genossenschaftswesens.

 Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de

Unser Partner in Fragen des QuantenManagements: IMWC QuantenInstitut

 

  

 

24.2.21

Mehrwert bieten! - Nur so könnten die (genossenschaftlichen) Prüfungsverbände ihr "Prüfungsmonopol" retten.

 


Frage (Auszug)

Wir sind eine recht neue Genossenschaft und suchen Kontakt nach Frankreich, Spanien und Italien. Unsere Freunde in Frankreich möchten nun eine Genossenschaft in Deutschland gründen. Dabei wollen sie von uns beraten werden. In unseren Gesprächen haben wir erfahren, dass man in Frankreich z.B. nicht eine „Pflichtmitgliedschaft“ in einem Prüfverband eingehen muss. Wir haben nicht nur darüber gestaunt, sondern auch mitbekommen, dass in Frankreich viel mehr Lebendigkeit bereits bei der Gründung einer Genossenschaft besteht. Weil das bei uns in Deutschland alles immer komplizierter ist, wie anderswo, wird es zunächst keine Gründung der Franzosen in Deutschland geben. Nun, wir waren mit unserem Prüfungsverband nicht direkt unzufrieden, haben jedoch gemerkt, dass solche Prüfer sich kaum in den „Genossenschafts-Alltag“ hineinversetzen können. Sie „kleben“ förmlich an ihren Zahlen, aber echte Impulse haben wir bisher keine bekommen. Ein Mitglied unserer Genossenschaft ist Anwalt. Er hat uns erklärt, warum es in Deutschland überhaupt die (gesetzliche) Pflicht gibt, einem Prüfungsverband angehören zu müssen. Wir haben auch dazu unseren „Prüfer“ gefragt. Der hatte eine  – für ihn – einfach Auskunft: „Das ist halt so, weil es im Gesetz steht“. Diese Antwort hat uns irgendwie nachdenklich gemacht und wir haben intensiver recherchiert. Das Ergebnis war „desillusionierend“, das hat viel mit der Zeit des Faschismus zu tun. Wir würden jedem Genossenschaftler empfehlen, dazu mal die Bücher von Herrn Wilhelm Kaltenborn zu lesen (gern geben wir euch die Titel dazu. ..)

Was ist euere Meinung dazu und kennt Ihr Menschen, die positive Erfahrungen gemacht haben, die ein „Prüfungs-Monopol“ der Verbände rechtfertigen?

Wir werden in Kürze an einer europäischen Konferenz von Genossenschaften teilnehmen. Könnt Ihr uns bitte deshalb recht kurzfristig antworten?.

Uns ist auch unklar, warum es in Deutschland einen „EU-Sonderweg für Genossenschaften in Deutschland“ gibt und wann man das Genossenschaftsrecht endlich in Europa vereinheitlichen wird.

Gibt es eurer Sicht eine inhaltliche Rechtfertigung – und worin liegt die – dass man in Deutschland „zwangsweise“ einem Prüfungsverband angehören muss.

Gern hätten wir Literaturhinweise zu unseren Fragen, weil einige unserer Mitglieder überlegen, zu solchen genossenschaftlichen Themen „Bachelor- oder Master-Arbeiten zu schreiben. …

Wie ist die Stellung zu solchen Themen der „Genossenschafts-Institute“ in Deutschland. Wir haben gehört, dass diese Institute irgendwie von Außen „subventioniert“ werden, was nicht unbedingt auf „unbeeinflusste Forschung“ hindeutet. ….

FragestellerIn: Startup Genossenschaft im Bereich „Digitalisierung und Kommunikation“.

 

 Antwort (Auszug):

 

Allein euere Fragen ließen sich bereits zu einer „Bachelor-Arbeit“ ausbauen. …

Wir wollen versuchen, recht kurz zu bleiben, ohne das Wesentliche auszuklammern.

Wenn Ihr die Bücher von Herrn Kaltenborn bereits gelesen habt, brauchen wir darauf nicht weiter eingehen. Wir danken Herrn Kaltenborn für seine verdienstvolle Arbeit. Wir könnten es uns recht einfach machen, weil wir keine „historischen Altlasten“ kommunizieren müssen, unsere Verbandsorganisation ist erst in der „Neu-Zeit“ entstanden. ….

Lasst uns mit einer Frage beginnen:

Was könnte der Grund dafür sein, weshalb auch heute noch ein Relikt besteht, das in der Zeit des Nationalsozialismus seine besondere Bedeutung hatte:

·       Die immer noch ungewöhnlich intensive Staatskontrolle im Genossenschaftsbereich!

Aus Sicht der Staatsfunktion der NS-Zeit machte Kontrolle Sinn. …

Aber was ist der Sinn in der heutigen Zeit, wenn „Staatskontrolle“ nicht mehr im Vordergrund stünde?

Halten wir fest:

·       Vor 1934 gab es keine Staatskontrolle.

·       Erst die „Nazis“ führten sie ein.

·       Aber auch nach 1949 war man immer noch der Auffassung, eine „Staatskontrolle“ zu benötigen!

Wenn das nicht nachdenklich macht. …

Abstrakt könnte man fragen:

·       Was ist heute das Staats-Motiv, um Genossenschaften in einen staatlichen Kontroll-Prozess zu halten?

Und erweitert könnte man fragen:

·       Warum diese Staatskontrolle jetzt sogar ausgedehnt wird, statt darüber nachzudenken, sie sukzessive zu minimieren, gegebenenfalls ganz aufzugeben?

Ein Blick auf fast alle EU-Staaten (außer Österreich) zeigt, dass das geht und wie gut das funktioniert.

Irgendwie merkwürdig:

·       In Ländern mit „Staatskontrolle“ „dümpelt“ der „Genossenschafts-Bereich auf niedrigem Niveau, vor allem die Zuwachsraten sind niedrig

·       In Ländern ohne „Staatskontrolle“ boomt – sozusagen - der Genossenschaftsbereich, „Geno-starup“ ist „in“!

Nun, der „Staat“ in Deutschland wird darauf verweisen, dass es ja Genossenschafts- und Prüfungsverbände gibt, die als „Eingetragene Vereine“ sich quasi selbst organisieren.

Es scheint so, als wären heute „Prüfungsverbände“ in freier Regie der Vereins- bzw. Verbandsmitglieder. Sind sie aber nicht. Das Recht der Mitglieder eines Verbandes sich „selbst zu verwalten“ ist nicht unerheblich eingeschränkt.

Das beginnt bereits damit, dass das „Prüfungsrecht“ staatlich verliehen wird und natürlich auch „zurückgenommen“ werden kann.

Jede Genossenschaft in Deutschland muss – um in das Register eingetragen zu werden und somit als „eG“ firmieren zu können - einem „staatlich beaufsichtigten“ Verband angehören.

Gehört sie keinem Verband an, wird sie „ausgetragen“. Sie ist dann zwar noch immer eine Genosenschaft, aber hat keine Haftungsbegrenzung mehr. …

Die „Staatskontrolle“ der Verbände äußert sich vielfältig.

Landesbehörden entscheiden über die Zulassung von Prüfungsverbänden und überwachen deren Tätigkeit. Im Rahmen einer sog. Qualitätskontrolle „überwacht“ zusätzlich die Wirtschaftsprüferkammer und auch andere „Quasi-Staatliche“ Einrichtungen werden tätig, wie z.B. die Verbraucherberatung. Auch wenn sie alle irgendwie „gerechtfertigt“ erscheinen mögen, greifen sie doch letztlich nicht unerheblich in die genossenschaftliche Souveränität ein.

Ist das beabsichtigt oder eher „zufällig“?

Die Alternativen sind offenkundig und lauten:

·       Entweder man vertraut den Menschen, dass sie im Rahmen von Selbstorganisation ihre originären Themen selbstverantwortlich regeln können, so wie das Vereinsrecht es vorsieht.

·       Oder man unterstellt, dass Menschen (irgendwie) unmündig und unfähig sind, ihre Mitgliedschaften selbst mit Leben auszufüllen. In diesem Bild orientiert man eher auf „Überwachung und Kontrolle“; letztlich die Staatskontrolle …

Nun, Länder wie Deutschland und Österreich taten sich mit Selbstorganisation und Vertrauenskultur schon immer etwas schwerer. …

Der Hinweis zur EU-Harmonisierung ist interessant. Eigentlich hätte er aus Deutschland längst selbst kommen müssen.

Diese Frage wäre berechtigt:

·       Warum ist wirkliche Selbstorganisation und Selbstverwaltung nicht längst eine Forderung der deutschen und österreichischen Genossenschaft- und Prüfungsverbände?

Fürchtet man sich und wenn ja, warum und was befürchtet man?

Einer EU-Harmonisierung – damit einer Pflichtmitgliedschaft für Genossenschaften in Prüfungsverbänden, wird man in Deutschland nicht dauerhaft „entgehen“ können.

Aber man könnte den „Druck“ hin zu dieser Forderung intelligent minimieren, z.B. durch eine andere Verbände-Politik. …

Wer mit etwas mehr Intelligenz statt borniertem Verbands-Ego sich solche Entwicklungen anschaut, muss einfach erkennen, dass die Verbände sich irgendwie selbst daran zu beteiligen scheinen, den Druck in Richtung „EU-Harmonisierung“ zu forcieren.

Das zentrale Stichwort heißt:

„Mehrwert“!

 

Angenommen, Mitglieder in einem Prüfungsverband sind vollends zufrieden mit dem „Service-Angebot“ ihres Verbandes in Bezug auf die Kosten und die Leistungen.

·       Würden diese Mitglieder aus dem Verband austreten, wenn die Pflichtmitgliedschaft aufgehoben wäre?

Nein, natürlich nicht, weil anzunehmen ist, dass dieser – auf Genossenschaften spezialisierte Sachverstand (Service) - im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ nirgendwo vorteilhafter wäre.

In einem Verband legen die Mitglieder die Gebühren selbst fest, bei privaten Organisationen (Wirtshaftsprüfer, etc.) gelten ungleich höhere Gebührensätze.

Die Frage ist angemessen, weshalb (Prüfungs-) Verbände überhaupt „Angst“ haben, wenn die Pflichtmitgliedschaft in Verbände – gemäß einer EU-Harmonisierung – beendet würde.

Das kann eigentlich nur dann der Fall sein:

·       Wenn Prüfungsverbände meinen, in einem offenen Wettbewerb nicht bestehen zu können.

Es sollte eigentlich nicht schwierig sein, das Leistungsangebot von „Spezialisten“, wie es die Verbände sind (bzw. sein sollten), bereits jetzt – zugunsten ihrer Mitglieder - zu optimieren. Das gilt besonders für den Bereich „Prüfen“.

Hier ist ganz sicher eine Diskussion notwendig, wie aus einer „Überprüfung“ von bereits vollendeten Geschäftsabläufen, eine zukunftsbezogene „Mehrwert-Prüfung“ entstehen könnte. Dazu ist sicherlich eine neue Sichtweise erforderlich, die über „Zahlen-Korrektness“ hinausgeht.

Die Frage muss gestellt werden, welche Bedeutung die Menschen in einer Genossenschaft bezüglich des Geschäftserfolgs einer Genossenschaft haben?

Aufgrund der (Verantwortungs- und Handlungs-) „Gemeinschaft der Teilhaber“ entsteht ein latentes Potential der „Überlegenheit“, das bisher noch nicht hinreichend zur Entfaltung gekommen ist.

Wir nennen das – verkürzt gesagt – die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen.

Es fehlt derzeit bei den Verbänden zu erkennen, dass die traditionelle „Prüfer-Qualifikation“ um neue Beratungsfelder erweitert werden könnte. Ob das zu einer diesbezüglichen Kompetenzerweiterung des Prüfers führen sollte oder ob dies eher eigenständig personell zu ergänzen wäre, muss hier nicht abschließend beurteilt werden.

Sicher ist aber, dass der Aspekt „Prüfen“ und „Beraten“ (in Verbindung mit der förderwirtschaftlichen Grund-Erfordernis) eher gleichwertig zu sehen sind wird zu diskutieren sein. Und „Prüfungsberichte“ von Genossenschaften müssen sich erheblich von „Wirtschaftsprüfungs-Berichten“ unterscheiden. …

Wir würden den Verbänden raten, bereits jetzt ihr Leistungsangebot so zu gestalten, „als ob“ das bestehende „verbandliche Prüfungsmonopol“ bereits aufgehoben wäre. …

Derzeit haben – soweit wir es übersehen – weder wichtige Verbände - noch der Staat ein Interesse, das Thema „Prüfungspflicht“ und „Pflichmitgliedschaft“ in Prüfungsverbänden zu liberalisieren.

Die absolute Mehrheit der EU-Staaten hat keine „Pflichmitgliedschaft“ in staatlich kontrollierten Verbänden und es gibt von dort auch keine Nachrichten, dass das

problematisch wäre. Kein Land der EU ist bereit, sich auf eine Anpassung in Richtung Deutschland oder Österreich einzulassen.

Im Gegenteil, sie erkennen deutlich:

·       Pflichtmitgliedschaft scheint den Genossenschaftssektor eindeutig zu behindern!

Die Anzahl der Neugründungen und der Gesamtzahl der Genossenschaft (bezogen auf die Gesamt-Bevolkerung) spricht eine klare Sprache:

·       Deutschland und Österreich sind aufgefordert, endlich den Sonderweg zu beenden oder Nachweise vorzulegen, die diesen Sonderweg rechtfertigen!

Danke für euere Frage und viel Spaß beim Kooperieren!    

 

Bewusstseins-Wandel ist „Taktgeber“ für den „Kooperativen-Wandel“!

Genossenschaft-Online ist eine Fachgruppe des SmartCoop ForschungsInstituts (SCFI) im  Bundesverband MMW. Unsere Berater sind: DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts-u. Prüfungsverband, IWMC QuantenInsitut Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation und  CoopGo Bund Freie Genossenschaften.

Wir behalten uns vor – ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit – Fragen geringfügig abzuändern.

Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de