Forschungs-Think Tank

Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. Redaktion und Koordination: Dr. Adoy Alisei, Gerd K. Schaumann

9.10.21

Der intelligente Mehrwert - der Kooperationen und Genossenschaften unschlagbar erfolgreich macht! – Teil 5 -

 


 

Frage (Essenz)

Zur Frage: Siehe Teil 1

Antwort (Essenz)

Wir haben in Teil 1 darauf verwiesen, welche Grundlagen das QuantenManagement hat.

In Teil 2 wurde der Unterschied zwischen einem wirklichen „Coop-Startup“ und einen derzeit (meist noch) üblichen „Geno-Startup“ dargestellt und es wurden Bezüge zu neuen „Theorien“ wie z.B. (Entrepreneurship) und WeQ dargelegt. 

Im Teil 3 wurde darauf eingegangen, wie sich mittels QuantenManagement die „Erfolgspotenziale“ eines Kooperations-Unternehmens verifizieren und begründen lassen. Wir wollten vor allem zeigen, wie und warum die Erfolgs-Potentiale eines Coop-Startups auch im konkreten Unternehmens-Alltag nachvollziehbar sind und sich – aufgrund der besonderen Kooperations-Eigenschaften - quasi  „systembedingt“ – im Gegensatz zu einem „Konkurrenz-Unternehmen, überlegen entwickeln (können). …. 

Dazu haben wir zunächst Wissen und Erfahrung aus dem Bereich Neurowissenschaften integriert. Wir haben dabei erkannt, welch enorme Bedeutung unsere Gedanken haben. Aber auch, wie wenig diese Erkenntnis im Unternehmens-Alltag berücksichtigt wird.

Man könnte durchaus sagen:

·       Wir verschenken durch „Unkenntnis“ wichtige „Coop-Vorteile“!

Oder anders gesagt:

Wenn es gelingt, diese (Coop-)Vorteile in Unternehmen zu integrieren entstehen die eigentlichen Effekte:

·       Die „WIR-KRAFT-VORTEILE“.

Im Teil 4 haben wir mittels  „quantenphysikalischer“ Elemente die Einsichten vertieft und den Unterschied zwischen einer:

·       Zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft und einer sich immer mehr „überlebten Konkurrenz-Gesellschaft“

herausgearbeitet. …

Und hinzu kam die Frage nach den jeweils grundlegend verschiedenen „Denk- und Handlungs-Mustern“, zwischen einem „Konkurrenz-Unternehmen“ und einem „Kooperations-Unternehmen“.

Die Konkurrenz-Gesellschaft denkt und handelt – vereinfacht ausgedrückt - etwa so:

·       Mehr – Höher – Schneller – Weiter  

Und dies alles ohne „Bremse“ und möglichst „exponentiell“ und vor allem ohne Folgen-Beurteilung für das Ganze (Gesellschaft, Umwelt, etc.)

Man kann durchaus sagen:

·       Ein System, das nicht vom Menschen ausgehend denkt und handelt,  auch keine Rückbindung auf Werte hat, geriert sich eher „unverantwortlich“, ist also nicht  wirklich zukunftsfähig!

Im Teil 5 wollen wir nunmehr die gewonnen – grundlegenderen – Einsichten, anhand von 2 Betriebssituationen konkretisieren.

Dazu wählen wir:

A.  Die Gründung einer Genossenschaft

B.  Die Sanierung eine Genossenschaft.

Um die Unterschiede zwischen „Konkurrenz – Denken“ und  „Kooperations-Denken“ besser aufzuzeigen zu können, wählen wir absichtsvoll keine unterschiedlichen Rechtsformen, sondern die gleichen Rechtsformen:

·       Die Rechtsform  einer Genossenschaft.

Das mag zunächst irritieren, entspricht jedoch weitgehend dem Selbstverständnis, das man derzeit in der Politik und (leider) auch in genossenschaftlichen (Prüfungs-) Verbänden erkennt:

·       Genossenschaften als Bestandteil des aktuellen Gesellschafts-Systems zu definieren. …

Und dieses derzeit vorfindbare Politik-, Gesellschafts- und vor allem das Wirtschafts-System ist (noch) – ganz überwiegend – vom:

·       „Konkurrenz-Denken“

geleitet bzw. geprägt.

Manche Insider sprechen auch von einer „genialen politischen Ablenkung“, systemkritische Diskussionen vermeiden zu können, indem man auf die Möglichkeit verweist, dass es ja Genossenschaft gibt. Man habe deshalb eine „Option“, entweder eher  „Konkurrenz-Denken“ zu nutzen oder sich bereits in „kooperative“ Denk- und Handlungsformen zu begeben. …

Wir wollen und müssen darauf deutlicher eingehen, denn es macht wenig Sinn, „Hybrid-Denken“ und „Hybrid-Handeln“ in Rechtsformen abzubilden, weil das – aus den verschiedensten Gründen – das

·       Handeln des Management, der Teilhaber und durchaus auch der Kunden eher schwächt als stärkt!

Auch das ist – wir wollen es bereits hier einfügen – ganz sicher nicht dazu geeignet, von (Prüfungs-) Verbänden, vertrauensvoll – kooperationsfördernde (!)  „Mehrwert-Angebote“ erwarten zu können. ….

Beispiel A: Die Gründung einer Genossenschaft

Derzeit ist deutlich erkennbar, dass der Schwerpunkt einer Gründung auf eine „formal korrekte“ rechtliche Gestaltung gelegt wird. Das ist absolut nicht unwichtig, hat aber für den (wirtschaftlichen) Erfolg des „Unternehmens“ Genossenschaft relativ wenig wirkliche Bedeutung. Wir wollen nicht verhehlen, dass für steuerpolitische und z.B. Fragen der Unternehmensnachfolge,  solche oder ähnliche Fragen Bedeutung haben können. Darum geht es hier jedoch nicht. Wir gehen hier davon aus, dass die Genossenschaft – analog einem Wirtschaftsunternehmen - Grundlage für einen (tätigen) Geschäfts-Betrieb bieten soll. …

Es geht also zuvörderst um das systematische Erbringen einer (handelbaren) Leistung. …

Die erwünschte Betriebssituation kann durchaus mittels gängiger konventioneller „Planspiele“ (Ertragsvorschau, Liquiditätsrechnung, etc. (zunächst) abgebildet werden. Bleiben wir also bei der bekannten Ertragsvorschau. Bewährt hat sich, diese in  Varianten abzubilden (guter- schlechter - mittlerer Verlauf, kurz- mittel langfristig). Analog geht man bei der Finanzierung vor. Auch die üblichen anderen Planungen müssen erfolgen (Marketing, Kundengewinnung, Kundenbindung ….)

Wir wollen uns hier jedoch zuvörderst auf die Menschen konzentrieren, die sozusagen die:

·       Energie hinter den Zahlen sind!

Damit ist gemeint, wie das Zusammenwirken zwischen:

·       Struktur-Menschen-Leistung

definiert, gestaltet ist und funktioniert.

Bringen wir uns in Erinnerung:

Eine Genossenschaft hat stets den (grundlegenden) Auftrag:

·       Die Mitglieder zu fördern“

Die „Betriebswirtschaft“ dient dafür:

·       Das Unternehmen dauerhaft – optimal - ertragswirtschaftlich zu befähigen, um (zugleich) dadurch eine – optimale - Förderwirtschaft zugunsten der Mitglieder (hier zugleich MitUnternehmer) zu erreichen.

Wir wollen den Idealfall (sollte eigentlich bei einer Genossenschaft zugleich der „Normalfall“ sein) so definieren:

·       Alle Mitglieder der Genossenschaft sind zugleich auch MitUnternehmer.

Der Begriff MitUnternehmer (nicht zu verwechseln mit dem steuerrechtlichen Mitunternehmer) drückt das Besondere einer zukunftsfähigen Genossenschaft gut aus:

·       Alle Mitglieder sind zugleich tätige Teilhaber, d.h. sie sind in den Wirkungsprozess des Unternehmens – voll (und selbst-)verantwortlich – integriert.

Das bedeutet, sie sind:

·       Selbst- bzw. mitverantwortlich für den Unternehmenserfolg, die

·       Zukunft der Unternehmensentwicklung, die

·       Sicherheit ihrer „Entgelt-Quelle“,

·       Ihre Arbeitszufriedenheit,

·       Ihre Qualifikation,

·       etc..

Sie sind nicht nur – sozusagen - „Arbeits-Zombies“, sondern bekommen die Möglichkeit, sich sogar – umfassend und allseitig – als MENSCH auch während der Arbeit zu entfalten!

Wir sehen hier unschwer, welche Kompetenzen von Initiatoren und Gestaltern in und von Genossenschaften eigentlich erwarten werden.

Wir verkürzen:

·       Je mehr es gelingt, dieses Selbstverständnis bereits in den Gründungsprozess einzubringen und zu „trainieren“, umso besser (erfolgreicher) ist der gesamte „Startup“.

Bereits an dieser Stelle „spürt“ man förmlich, worum es eigentlich bei einer Genossenschafts-Gründung geht, sofern man bereit ist den Begriff „Genossenschaftsmitglied“ zum Begriff „MitUnternehmer“ zu erweitern und mit Inhalt zu füllen. …

„Bildung und pemanente Weiterbildung“ sind dann die entscheidenden Begriffe bei einer Genossenschafts-Gründung.

Man könnte es auch so ausdrücken:

Der Gründungsprozess einer Genossenschaft ist erst vollendet bzw. gelungen, wenn:

·       Das „Selbstverständnis als MitUnternehmer“ erfolgreich bei allen Mitgliedern nachvollzogen und akzeptiert wird!

Bedarf es dazu eines „Trainings“?

Ja, eine gewisse kompetente Begleitung (ggf. Coaching oder Coop-Training) könnte Sinn machen.

Folgende Frage drängt sich jetzt förmlich auf?

·       Wo liegt nun der „Mehrwert“ bei einer (genossenschaftlichen) „Gründungsberatung“ von Prüfungsverbänden und dem, was man – etwas „hochgestapelt – als „Gutachterliche Äußerung“ bezeichnet?

Und, warum können wir sagen:

·       Genossenschaftsgründungen sind jeder anderen Unternehmens-gründung überlegen auch dem „Entrepreneurship“! ….

Dies ist – sofern man die Grundlagen - für Erfolge in Genossenschaften – konsequent berücksichtigt, stets der Fall, weil z.B. an jeder Stelle (im Unternehmen Genossenschaft) ein hochmotivierter, qualifizierter MitUnternehmer wirkt.

Wir werden es am Ende des 2. Beispiel noch verdeutlichen. Hier nur so viel:

·       Sowohl aus der Sicht des QuantenManagements, wie auch den Erkenntnissen des Neurowissenschaften, spielen die „Gedanken“ der Menschen im Unternehmen eine entscheidende Rolle!

Und diese Gedanken sind nicht exakt zu messen, aber das Ergebnis hängt genau damit zusammen!

Wir prognostizieren (aufgrund entsprechender Untersuchungen):

·       MitUnternehmer-Genossenschafts-Gründungen haben zwischen 20-25% mehr „Leistungs-Potenzial“ als andere Genossen-schaften oder andere Unternehmensformen.

 

Beispiel B. Sanierung einer („Hybrid“-) Genossenschaft

Bei der Sanierung einer Genossenschaft sind zahlreiche – der vorstehenden Hinweise - analog einer Genossenschafts-Gründung übertragbar. „Sanierung“ ist – aus unserer Sicht – nichts anderes,  als „Versäumnisse“der Vergangenheit,  zeitnah zu korrigieren. …

Untersuchungen zeigen deutlich, dass bei „Sanierungen“ zunächst:  

·       Fehlsichten und Fehlentscheidungen schnellstmöglich zu identifizieren und zu korrigieren sind.

Es ist bisher kein einziger Vorgang bekannt, dass jemals eine wirkliche  „MitUnternehmer-Genossenschaft“ in eine „Schieflage“ gekommen, also ein „Sanierungs-Fall“ gewesen wäre.

Ohne es an dieser Stelle näher begründen zu wollen, können wir sagen, dass lediglich „Hybrid-Genossenschaften“ in „sanierungsbedürftige“ Situationen geraten sind.

Unter „Hybrid-Genossenschaften“ verstehen wir:

·       Genossenschaften, die das „MitUnternehmer-Potential“ und dessen Vorzüge entweder überhaupt nicht kennen oder es einfach nicht anwenden wollen.

Um rechtzeitig den Weg hin zu einer „Sanierungs-Notwendigkeit“ zu stoppen, sollte man eigentlich meinen, dass dafür die Betreuung durch  Prüfungsverbänden vorteilhaft wären. Um solchen (wirklich bedeutsamen) „Mehrwert“ zu erbringen, müsste sich jedoch das „Kompetenz-Gefüge“ in solchen Verbänden erheblich wandeln. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre:

·       Die fast ausschließlich „rückwärtsgewandte“ Prüfung – zumindest teilweise – aufzugeben, zugunsten einer (beratenden) „prognostischen Zukunftssicht“.

Auch wenn es etwas übertrieben erscheinen könnte, wollen wir es hier deutlich formulieren:

·       Wer nicht die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen und zu verstehen vermag, hat nicht erkannt, dass „Mitgliederförderung“ stets zunächst die Ertragssicherheit von Genossenschaften erfordert und wie diese kontinuierlich zu erhalten und zu verbessern ist.

Die Frage sei erlaubt:

·       Sind Prüfungsverbände ein „Motor“ oder eher ein „Hindernis“ für Genossenschaften, die über die „Hybrid-Eigenschaft“ hinauskommen wollen?

Wer sich näher mit dem Thema „direkte und indirekte“ Staatsaufsicht (Ministerien, Qualitätsprüfung der WPK) im Genossenschaftswesen befasst, wird den Eindruck nicht los, dass:

·       Dort irgendwie überhaupt kein Interesse besteht, ein wirklich innovatives, zukunftsfähiges Genossenschaftswesen entstehen zu lassen.

Wäre dies anders, sollte zumindest der „Förderzweck“ (also das eigentlich Andere im Vergleich zu anderen Rechtsformen) im Kontext der „Aufsicht“ stehen. …

Die Frage ist angemessen:

·       Sollen bzw. „dürfen“ Genossenschaften – aus Sicht der derzeitigen Politik – überhaupt den „Hybrid-Standard“ überschreiten und sich in eine wirklich (kooperative)  „Rechtsform-Alternative“ wandeln?

Was steht demnach im Zentrum jeder Sanierung einer Genossenschaft?

Vereinfacht gesagt:

·       Die Überwindung des „Hybrid-Status“, also der Wandel hin  zu einer MitUnternehmer-Genossenschaft

Wir werden im Teil 6 – zunächst abschließend – Hinweise geben, weshalb Genossenschaften – derzeit als einzige, dafür verfügbare Rechtsform – bereits jetzt über das notwendige Potenzial verfügen, einen Kooperativen Wandel zumindest anzubahnen. …

Kooperation – Ist die geniale Erfindung des nachhaltigen und ganz-heitlichen Vorteils für Alle!

Redaktion: FG QuantenManagement im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft e.V.) i.V. mit Experten aus Theorie und Praxis des Kooperations u. Genossenschaftswesens.

 Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de

Unser Partner in Fragen des QuantenManagements: IMWC QuantenInstitut

 

  

 

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