Forschungs-Think Tank

Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. Redaktion und Koordination: Dr. Adoy Alisei, Gerd K. Schaumann

31.3.21

Mitgliederförderung – Zwischen Sinn und Folgen?!


 

Der Genossenschaftskommentar - Ein Leitfaden für die Praxis

 

Frage:

Wir erleben derzeit eine wahre Flut von Versprechungen, was alles unter dem Begriff „Mitgliederförderung“ zu sehen ist. Ich bin selbst im Aufsichtsrat einer Genossenschaft und werde Ständig von zahlreichen Mitgliedern  unserer Genossenschaft bedrängt, unsere Mitgliederförderung erheblich auszuweiten. Unlängst war ich bei einem „Beratungsgespräch“ anwesend, weil ein Bekannter von uns, der zahlreiche Immobilien hat, von einem „Berater“ angesprochen wurde und einen Beratungstermin hatte. …

Ich hatte den Eindruck, auf einem „Förder-Basar“ zu sein, denn es gab fast keinen Bereich, der angeblich nicht „förderfähig“ wäre – so der Berater. … Alles zum Wohle der Mitglieder, auch das noble Firmenfahrzeug oder die Mitglieder-Weiterbildung im „Ferienparadies“. Natürlich fehlten die „Bioküche“ und andere „Wohltaten“ nicht. Und der „Gründungsspaß“ recht teuer. Ziemlich viel für das Ausfüllen von einigen „Gründungs-Vordrucken“. …  Ich hätte den Preis ja noch verstanden, wenn es eine „gesicherte“ Zusage für die „Förderung“ gegeben hätte. Auf die Frage des anwesenden Steuerberaters meines Freundes, nach der „Belastbarkeit“ der Beratungsempfehlungen, wurde seitens des Beraters auf das Genossenschaftsgesetz und auf Kommentare dazu verwiesen. Insbesondere ein Herr Peutin (oder so ähnlich) wurde zitiert. Der sei eine große Nummer im Genossenschaftsbereich. … Der Steuerberater verwies immer wieder auf die „ungesicherte“ „Steuerlage“ hin, es gäbe bisher dazu keine gesicherte Rechtsprechung. ….

Was soll ich nun glauben? Habe ich als „Aufsichtsrat“ etwas falsch gemacht oder sind da „Scharlatane“ unterwegs, die nicht wissen, was sie tun:

·         Man provoziert den Gesetzgeber und trägt vielleicht dazu bei, das Genossenschaftsrecht einzuschränken. …

Wie sollte man sich verhalten?

Antwort:

Wir kennen die Thematik inzwischen recht gut und wundern uns schon, für wie naiv manche „Kunden“ und „Genossenschaftsberater“ die Gesetzgeber halten, die gerade jetzt die ganz normale „Wirtschaftstätigkeit“ (pandemiebedingt) mit hohen zusätzlichen Milliarden-Krediten „am Leben“ erhalten müssen. Diese zusätzlichen Staatsschulden müssen von den Steuerzahlern in den nächsten Jahren (zusätzlich) aufgebracht werden. …

Zur gleichen Zeit verkünden „eloquente“ Verkäufer den „leichten Weg zum Steuersparen“ zur Sicherung des „Vermögenswachstums“ – vorrangig für bereits „sehr gut Betuchte“, wie man landläufig sagen würde. …

Dies hat nichts mit einem „Genossenschaftskommentar“ zu tun, könnte man einwenden. Das sieht aber nur auf den ersten Blick so aus, denn wie Juristen wissen, wird bereits in den Anfangssemestern der Rechtswissenschaften gelehrt, dass „Recht“ auch „politisch“ ist. Manche sprechen „von zu Normen geronnener Politik“.

Natürlich kennt man auch den Unterschied zwischen „Legitimität“ und „Legalität“.

Nehmen wir einmal an, dass jemand meint, es könne zur Mitgliederförderung gehören, z.B.:

·         Einen überdurchschnittlich großen Sportwagen für die Genossenschaft anzuschaffen, um die Kinder von Mitgliedern zur Schule zu fahren;

·         Weiterbildung müsse in Mallorca oder in USA erfolgen;

·         Die moderne „Bio-Küche“ und die „Bio-Nahrung“ für die „Familie der Mitglieder“ anzuschaffen;

·         Das in die Genossenschaft eingebrachte Haus komplett zu sanieren,

etc..

So oder ähnlich, die „Verkaufs-Idee“ von „pfiffigen“ Genossenschaftsberatern. Das alles schreibt man „abstrakt“ in die Satzung und konkretisiert es über eine „Förderrichtlinie“ der Genossenschaft. ...

Recht zeitnah dürfte es in solchen Genossenschaften zu einer „Umsatzsteuer-(Sonder-)Prüfung“ kommen. …

Die Frage ist angemessen, mit welchen „Gesetzen oder Richtlinien“ dieser Steuerprüfer wohl ausgestattet ist? Wir vermuten, er ist mit Steuergesetzen, Steuer-Richtlinien und Arbeitspapieren der Oberfinanzdirektion (OFD) ausgestattet. Er oder sie hat Listen mit sog. Vergleichswerten zur „Angemessenheit“ dabei. Die Steuerprüfung wird sich an der zentralen Frage dieser „Angemessenheit“ orientieren und - wahrscheinlich in zwei Richtungen gehend - zunächst so lauten:

·         Wie wäre der Vorgang aus der Sicht eines Vergleichs mit anderen Unternehmensformen zu beurteilen?

Sind Sportwagen, Weiterbildung in USA, Bio-Küche, Haussanierung, etc. schon „beurteilt“ worden?

·         Wie sind diese Situationen – abweichend – bezogen auf die Besonderheit einer Genossenschaft – unter Berücksichtigung der Spezifik „Mitgliederförderung“ – zu sehen?

Wir fassen zusammen:

·         Es spricht natürlich nichts dagegen, eine „komfortable“ Mitgliederförderung „auszuweisen“. Das macht sich gut in der Situation „Verkauf einer Beratungsleistung“.

Aber ist das auch im Interesse des Genossenschaftsgedankens allgemein und einer zukunftsfähigen, rechtssicheren Mitgliederförderung im Besonderen?

Nichts spricht dagegen, die Mitgliederförderung – der Grundgedanke der Genossenschafts-Idee – latent den jeweilig konkreten Momenten einer jeweils konkreten Genossenschaft – anzupassen, um die „Wirtschaft“ (der Genossenschaft und deren Mitglieder) – ganz wie es im GenG vorgesehen ist - zu fördern.

Wir haben jedoch Bedenken, dies als eine Art „Vertriebskonzept“ aufzubauen und zu popularisieren, weil man bereits hiermit zum Ausdruck bringt, eben diese „Einzelfall-Entscheidung“ oder anders ausgedrückt, die unterschiedlichen Situationen (zwischen und in Genossenschaften) eigentlich nicht berücksichtigt zu haben. ….

Auch wenn es zunächst („vertriebstechnisch“) Sinn machen könnte, die Mitgliederförderung zu „standardisieren“, wird das später – z.B. bei einer Betriebsprüfung oder einem Urteil des Finanzgerichtes – sich wahrscheinlich als – nicht unerheblicher Nachteil herausstellen können, weil:

·         Es eher unwahrscheinlich ist, dass man bereits vor einer Gründung – und au0erdem ganz allgemein abstrakt generell geltend - oder auch während des Gründungsvorganges einer jeweiligen Genossenschaft, bereits genau gewusst haben könnte, wie im Einzelfall die jeweils konkrete Genossenschafts-Förder-Situation aussehen werde. …

Mitgliederförderung ist eher eine „variable“ und von Genossenschaft zu Genossenschaft divergierende, spezifische Situation. Ohne Einzelfall-Betrachtung – also bezogen auf Sachverhalt und sogar den gewählten Zeitpunkt – sowie jeder speziellen Art und Geschäftsbetrieb einer Genossenschaft, macht man sich unnötig „angreifbar“ gegenüber den – ganz sicher nicht unkritischen Einstellungen – von zunächst Steuerprüfern und danach wohl auch Finanzgerichten. …

Es sollte nachdenklich machen, weshalb der Gesetzgeber (GenG) ausgerechnet den „zentralsten“ Unterschied dieser Unternehmensform zu anderen Rechts-Formen, sozusagen das „Herzstück“ einer Genossenschaft - die Mitgliederförderung - eben nicht besonders konkretisiert hat, sondern es bei (abstrakt-generellen) Hinweisen in § 1 GenG bewenden lässt, um die Grundvoraussetzungen für eine „Genossenschaft“ zu definieren:

 

Zunächst die – alte – Fassung, die seit Entstehung des GenG – 5/1889 (RGBL1,55) bestand:

 

·         „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken …“ (sind Genossenschaften)

 

Die seit 17.07.2017 geltende Fassung des GenG (BGBL 1 S. 2541) lautet nunmehr:

 

·         „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.“

 

Bei einem Vergleich beider (aktuell bestehenden) Formulierungen könnte man zu folgenden Überlegungen kommen:

 

A.

·         Der Erwerb oder die Wirtschaft soll durch „soziale und kulturelle Belange“ – in der gleichen Genossenschaft - ergänzt werden.

oder

·         Es sollen nunmehr auch (solche) Genossenschaften entstehen können, die (als Unternehmensgegenstand) die sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern.

 

Eine andere Interpretation könnte jedoch z.B. lauten:

 

B.

·         Genossenschaften, die dem Erwerb oder die Wirtschaft dienen, sollen auch (also zusätzlich) die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen können.

 

Wir fügen diese Betrachtung deswegen an, weil eine überzogene, abstrakt generelle Betrachtungsweise sogar herausfordern könnte, infrage zu stellen, ob es sich denn bei solchen Konstrukten überhaupt (noch) um eine Genossenschaft handelt? …

 

Es steht mehr zur Diskussion, als bisher angenommen. Noch befindet sich alles in einer Art „Klärungs-Vor-Phase“.

 

Es geht nicht nur darum, die Mitgliederförderung zu „optimieren“, es kann auch darum gehen, zu vermeiden, dass diese „Turbo-Förder-Diskussion“ in ihr Gegenteil umschlägt und man   sich plützlich - bezüglich der Mitgliederförderung - grundlegend - in der „Rechtfertig-ungs-Defensive“ zu befindet.

 

Wir wollen das hier nicht näher thematisieren, nicht unnötig mit dem „Feuer“ spielen, aber die Zeiten sehen derzeit eher – finanzpolitisch – nach „Restriktionen“ aus, als nach großzügigeren Erweiterungen in Richtung Ausweitung von „Steuervergünstigungen“ aus. …

 

Vor allem sollte man dringend überprüfen, ob es wirklich Sinn macht, aktiv zu „werben“ mit den „tollsten Sparmodellen via Genossenschaften“. Dazu zählt auch, quasi das Verteilen von Vordrucken, also von „Standardlösungen“.

 

Um nicht missverstanden zu werden:

 

·         Es ist durchaus von Vorteil, wenn sich die „Rechtsnorm Genossenschaft“ von dem Klischee befreit, lediglich „eine Veranstaltung zur Behebung von sozialen Nachteilen zu sein. Wenn man Genossenschaften (auch) als eine wichtige Rechtsform zur Entwicklung des Kooperativen Wandels“ ansieht (und das ist sie durchaus), dann sind Wege richtig und wichtig, z.B. im wirtschaftlichen Mittelstand Akzeptanz zu finden. Hier stehen wichtige und interessante Themen für genossenschaftliche Lösungen an. Genossenschaften bieten sich – geradezu ideal – zu intelligenten Lösungen, wie z.B. die Unternehmensnachfolge.

 

Auch die Kombination von Genossenschaften mit anderen „Systemen“, wie z.B. Stiftungen oder Vereine ist interessant.

Mit dem Konzept „MitUnternehmer“ entsteht z.B. eine stärkere Identifikation der Beschäftigten zum Unternehmen (anderer Rechtsformen). Auch die Kombination von anderen Rechtsformen mittels Genossenschaften („Mitarbeiter-Genossenschaft“ z.B. für Gruppen-vorteile) oder die „Stärkung von Vereins-Finanzen“ mittels „Vereins-Genossenschaften“, sind Wege in eine Kooperative Innovations-Gesellschaft.

Solche Perspektiven würden jedoch geschwächt, wenn man:

·         Genossenschaften auf „Steuer-Spar-Ideen“

reduzieren würde.

Aber vielleicht war bisher alles nur ein „Missverständnis, weil das eigentliche (genossenschaftliche) Potential noch nicht erkannt wurde.

Die Rechtsform Genossenschaft wird - ohne Zweifel - für immer mehr (freie) Berufe mit „beratendem Charakter“ interessant. … Genossenschaftsberater, die mit Unternehmensberatern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, kooperieren wollen, werden nicht umhinkommen, das „gesamte Spielfeld“ zu betrachten und vor allem „Langfrist-Nutzen“ (statt „Strohfeuer“) zum wechselseitigen Vorteil definieren müssen. … 

Mitglieder-Förderung ist für alle Formen von Genossenschaften viel zu wichtig, um sie zur Disposition zu stellen.

Wer aber meint, lediglich überzogene Erwartungen zum Förderzweck in Genossenschaften sei das Problem, der sollte wissen, dass auch das Gegegenteil nicht akzeptabel ist.   

 

Redaktion: AG Genossenschaftskommentar- in Verbindung mit - SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMWCoopGo (Bundesverbandes für die gesamte Cooperatins- u. Genossenschaftswirtschaft) i.V.m. Experten und Fachleuten des Bereichs Genossenschaften. Beiträge der Redaktion werden u.a. im Blog https://genossenschaftskommentar.blogspot.com veröffentlicht.  Mails senden Sie bitte an:  info@menschen-machen-wirtschaft.de

 

 

27.3.21

Sei es – statt: Werde es …

 


 

Frage

Wir hören immer wieder, dass wir in unserer kleinen Genossenschaft die Wort „Tun“, „Machen“, „Planen“, „Entwickeln“ usw. verwenden. Ist das wirklich die beste Form, um in Kooperation Erfolg zu haben?

Wir meinen, es bedarf das „Beste“ für Kooperationen, denn sie haben es verdient. Auch wenn es schwierig ist, sich auf neue Methoden einzustellen, Erfolg muss sich mit „Leichtigkeit“ und Überzeugung zum Erfolg verbinden.

Antwort

Das „Sprichwort: Ohne „Fleiß“ kein „Preis“ (Erfolg) ist eigentlich nicht zu belegen. Dennoch ist der Glaube daran immer noch weit verbreitet. Wer eine Kooperation (Genossenschaft, etc.) gründet oder daran mitwirkt, sollte genau dieses „Gespenst“ tilgen, wann und wo immer es auftritt. …

Wir würden empfehlen, diesen Satz auf jeden „Bildschirm“ – immer wiederkehrend –  sozusagen „einzuprogrammieren“. …

Der Grund:

·       Jeder Erfolg beginnt zunächst mit dem Glauben an den (vollenden) Erfolg.

Dieser Glaube hat nichts mit „Größenwahn“ oder anderen Einschränkungen zu tun, sondern ist quasi eine „Gesetzmäßigkeit“, die überall nachprüfbar ist.

Die Quantenphysik hat das mit dem „Beobachter-Effekt“ (Quantenverschränkung) erklärt. Beobachtet man Erfolg oderetwas anderes, wie z.B. Skepsis.

Das ist gerade im Gründungsstadium wichtig, wenn sozusagen „Erfolg-Verhinderer“ in Erscheinung treten. Man wird es kaum glauben, aber auch „Bankgespräche“ oder sog. Gründungsprüfungen für Genossenschaften, sind in diesem Sinne eher eine „Erfolgs-Barriere“ als ein „Erfolgs-Turbo“ ….

Hinweis: „Google“ innovativ selbst  und achte auf die Unterschiede der Informationen…  

Redaktion: FG „QuAntworten“ im IWMC QuantenInstitut (Internationale Wissenschafts- und Medien-Cooperation für angewandte Quantenphysik) info@quanteninstut.de

In Fragen der Kooperation werden wir vom SmartCoop-ForschungsInstitut des MMWCoopGo Bundesverbandes für Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft  e.V. beraten.

 

        

 

11.3.21

Prüfungsverbände - Was ist der Mehrwert für Genossenschaften?

 


Essenz: 

Genossenschaften und deren Anliegen sollten im Mittelpunkt der Verbändearbeit stehen. Nennen wir das „MEHRWERT-Bezogenheit“. Doch die Verbände interessiert scheinbar mehr das gute Verhältnis zum „Staats-Apparat“. Mehr Bürokratie und weniger Mehrwert ist die Folge für die Verbandsmitglieder. Bedarf es erst der Aufhebung der Zwangs-mitgliedschaft der Prüfungsverbände, bevor diese Verbände erkennen: Im Mittelpunkt muss der „Mehrwert“ für Genossenschaften und deren Menschen stehen, sonst beschleunigt sich die EU-Harmonisierung: Das Verbändemonopol kippt dann eher als erwartet! 

Frage

Wir sind seit 4 Jahren eine Genossenschaft. Gerade hat man uns unser Prüfungsverband benachrichtigt, dass die nächste „Prüfung „droht“. Wir vermochten nie zu erkennen, worin der „Mehrwert“ für Genossenschaften besteht, dass man Zwangsmitglied in einem Prüfungsverband sein muss, dort Beiträge zahlt und dann noch für eine „Pflichtprüfung“ recht viel Geld für eine Leistung bezahlen soll, für die es absolut keine erkennbare Gegenleistung gibt. Der Prüfer hat sich bei der letzten Prüfung mit Sachen beschäftigt, die entweder unser Steuerberater schon bearbeitet hatte oder wir selbst wussten. Und als wir ihm für uns wichtige förderwirtschaftliche und zwischenmenschliche Fragen stellten, vertröstete er uns: „Ich werde mich sachkundig machen und mich dann melden“. Auf diese Rückmeldung warten wir inzwischen seit über 4 Monaten. …

So ein Verhalten erinnert uns (alle Mitglieder!) daran, es käme ein Kunde zu uns und wir würden ihn „zur Kasse bitten“, ohne dass man die gewünschte Leistung für den Kunden erbracht zu haben. Was dem Kunden keinen „Mehrwert“ bringt, würden wir niemals in Rechnung stellen. …

Manchmal habe ich den Eindruck, es gehe den Beschäftigten in einem Prüfungsverband nur darum, einer auferlegten „Pflicht durch den Staat“ nachzukommen.

Und dabei hatten wir z.B. erwartet, der Prüfer hätte uns helfen können, z.B. einen seit einiger Zeit bestehenden Streit zwischen einigen Genossenschaftsmitgliedern zu klären. …

Sein – recht lakonischer Hinweis: „Ich bin Prüfer und kein Psychologe“. …

Was wäre, wenn wir uns einfach weigerten, uns auf diese Art prüfen zu lassen oder gar einem solchen „Mehrwert-Verweigerer-Verband anzugehören?

Der Raiffeisen würde staunen, wenn er sähe, was man aus seiner Idee gemacht hat. ….  Eigentlich sollte man in eine andere Firmen-Form umwandeln. Dann wäre man zumindest dieses „Kasperle-Theater los. …

Antwort

Ihr sprecht gleich mehrere Themenbereiche an. Weil diesen Beitrag auch zahlreiche Genossenschaftsmitglieder aus anderen Genossenschaften lesen, wollen wir eure Themenbereiche/Anliegen zunächst etwas strukturieren.

·       Zuvörderst vermisst Ihr den Mehrwert solcher Prüfungen.

Was ein solcher Mehrwert ist, könnte bei jeder Genossenschaft durchaus anders gelagert sein. Gleich in allen Punkten ist jedoch, dass die „Leistung“ eures „Prüfers“ aus eurer Sicht – und für euch – relativ „wertlos“ war. Ihr hattet irgendwie das Gefühl, in einer „Verbands-Schablone“ zu stecken.

·       Für eure eigentlichen Probleme war der „Prüfer“ nicht kompetent.

Das hat meist die Ursache darin, dass die Verbände den Weg des geringsten „Widerstands“ gehen:

·       Sie möchten es der „Aufsichtsbehörde“ rechtmachen und auch bei der sog. Qualitätsprüfung“ (ab einer bestimmten Größe der Genossenschaft“) gut dastehen. …

Würde es euch überraschen, wenn wir sagen, dass solche Probleme, wie ihr sie habt, weder für die Qualitätssicherung (Wirtschaftsprüferkammer), noch für die Aufsicht (Wirtschafts-ministerium des Landes) relevant sind.

Wir bestreiten nicht, dass deren Personal durchaus bekannt ist, was Psychologen tun, aber das war es dann auch schon … Man könnte durchaus sagen:

·       Verwaltungsvorgänge werden abstrakt gesehen, Menschen kommen dabei (noch) nicht vor.

Die Verbände sind „klug“ genug, zu unterscheiden, was ihnen (derzeit) mehr „Probleme“ bereiten könnte:

·       Eine Mitglieds-Genossenschaft oder eine Verwaltung.

Nennen wir dieses Problem mal – durchaus provokant – die „Nähe der Deutschen zu Obrigkeit“. …

Jetzt, wo ihr das wisst (aber ihr wusstet das sicherlich schon vorher), solltet ihr klug agieren (nicht re-agieren) können und eure Verbände dennoch zur Einsicht bewegen können. …

·       Innerverbandliche Willensbildung und Beschlussfassungen der Mitglieder auf Verbandsversammlungen sind die wichtigsten Gestaltungs-Möglichkeiten der Mitglieder.

Würden wir derzeit jedoch eine Umfrage bei allen in Deutschland zugelassen „Prüfungsverbänden“ machen, käme wohl folgendes Ergebnis heraus:

·       Nein, in Bezug auf den „Mehrwert“ von Prüfungen hat es bisher weder Anträge noch Diskussionen der Mitgliedschaftsgenossenschaften auf Verbands-versammlungen gegeben.

An diesem Faktum ist wohl (zunächst) nicht zu rütteln.

Aus Sicht der Verbände scheint eure „Beschwerde“  nicht „störend“, man kann durchaus so weitermachen, wie bisher.

„Mehrwert“ hin oder her, denken wohl derzeitig die Verbände. Wichtiger - aus Verbandssicht - ist, dass man den „staatlichen Erfordernissen“ getreu folgt. …

Man nennt es wohl die „Welt des Korrekten“, nicht die „Welt der Notwendigkeit oder Menschlichkeit“. …

In dieser „Welt“ muss alles (formal rechtskonform) funktionieren; die Menschen sind in dieser „Denke“  (noch) eher „nebensächlich“. …

Es gibt die nett, jedoch vielsagende  „Weisheit“:

·       Politik ist so, wie man sie werden lässt, Verwaltung ist so, wie man sie werden lässt - und auch

·       Verbände sind so, wie man sie werden lässt. …

Ihr bemerkt selbst:

·       Im Genossenschaftsbereich scheint – verbandsbezogen – eine Menge an (mehrwertbezogener) „Schieflage“ zu bestehen. …

Aber den Verbänden scheint bisher kaum bewusst zu sein, was sie die dieser Haltung wirklich (selbst) „verursachen:

·       Langsam zwar, aber sicher wird das „Fahrt“ aufnehmen, was sie eigentlich (unbedingt) verhindern möchten:

Sie bewegen sich in eine Situation hinein, in der immer mehr Menschen erkennen werden, dass:

·       Eine „Pflichtmitgliedschaft“ von Genossenschaften in dieser Art von Verbänden nur wenig Sinn macht.

Die Verbände schaffen es (bisher) einfach (noch) nicht, den „Mehrwert“ zugunsten der Mitgliedsgenossenschaften zu erzeugen, den es eigentlich jetzt bedarf, um den (verbandlich erwünschten) Zustand des  „Status quo“ (Pflichtmitgliedschaft) zu verteidigen!

Noch hält das Band, des  deutschen Sonderweges in der EU:

·       „Pflichtmitgliedschaft“ für alle Genossenschaften.

Die Frage ist nur, wie lange dies „Band“ wirklich  hält, wenn die Genossenschaften immer weniger erkennen, dass:

·       Der Mehrwert fehlt?

Episoden, wie ihr sie beschreibt, sind „Wasser auf die Mühlen“ derer, die über EU-Harmonisierung im Genossenschaftsbereich nicht mehr nur nachdenken, sondern bereits mit dem Handeln begonnen haben

Aber würde damit das Thema „Mehrwert“ geklärt?

Nicht unbedingt, denn dafür bedarf es noch mehr Sensibilisierung in den Genossenschaften, verbunden mit konsequenteren Aktionen, wie z.B.:

·       Vor einer Prüfung die Fragen/Themen aufzuschreiben, die im Rahmen der Prüfung im Interesse der Genossenschaft so zu klären wären, dass dadurch dieser erhoffte „Mehrwert“ entsteht.

Was dieser „Mehrwert“ ist, kann nicht aus Sicht eines Prüfers geschehen, sondern muss aus Sicht der jeweils betroffenen Genossenschaft (Vorstand/ Aufsichtsrat) erfolgen. …

Warum nicht in den Genossenschaften beginnen, entsprechende Anträge an die Mitgliederversammlungen ihrer Verbände zu stellen und auf den deren Verbandstagen zu diskutieren und zu beschließen?

Auch dies sollte Genossenschaften nachdenklich machen:

·       In EU-Ländern – in denen keine Pflichmitgliedschaft in Verbänden besteht – gibt es „muntere“ Verbände, zufriedene Genossenschaften. …

Themen wie dieses, sind dort längst in der Diskussion …

Was hält euch auf, diese „Mauer“ zu durchbrechen. Wie wäre es z.B., das Thema „Mehrwert-Prüfung“ oder „Mehrwert-Betreuung“  etwas „politischer“ anzugehen und

·       Eure Wahlkreisabgeordneten und Parteien einzubeziehen. Auch Petitionen können manchmal nützlich sein. …

·       Einen (mehrwertbezogenen) Verbände-Vergleich zu starten.

Ein kleiner Hinweis am Rande:

·       Genossenschaften könnten durchaus auch zugleich mehreren Verbänden angehören. …

Ob das „Mehrwert“ bringt?

Nicht unbedingt, aber wie wäre es damit, eine Umfrage zu starten und eine „Mehrwert-Anlayse“ zu Verbänden ins „Netz“ zu stellen?

Wenn ihr zum Thema „Mehrwert“ weitere Erfahrungen sammelt oder andere Genossenschaften ähnliche Themen bewegen:

·       Dann lasst es uns das bitte wissen! …

 

Kooperation – Ist die geniale Erfindung des nachhaltigen Vorteils!

Redaktion: Fachgruppe GenoFAQ - im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft) Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de

Unsere Berater für Genossenschaftsfragen: DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. (info@degp.de) und der CoopGo Bund Freier Genossenschaften (gw@coopgo.de)

Unsere Berater für Quantenwissenschaft: QuantenInstitut (IWMC Internationale Wissenschafts-u. MedienCooperation) info@quanteninstitut.de