Der Genossenschaftskommentar - Ein
Leitfaden für die Praxis |
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Frage: |
Wir erleben derzeit eine wahre Flut
von Versprechungen, was alles unter dem Begriff „Mitgliederförderung“ zu
sehen ist. Ich bin selbst im Aufsichtsrat einer Genossenschaft und werde Ständig
von zahlreichen Mitgliedern unserer
Genossenschaft bedrängt, unsere Mitgliederförderung erheblich auszuweiten.
Unlängst war ich bei einem „Beratungsgespräch“ anwesend, weil ein Bekannter
von uns, der zahlreiche Immobilien hat, von einem „Berater“ angesprochen
wurde und einen Beratungstermin hatte. … Ich hatte den Eindruck, auf einem
„Förder-Basar“ zu sein, denn es gab fast keinen Bereich, der angeblich nicht
„förderfähig“ wäre – so der Berater. … Alles zum Wohle der Mitglieder, auch
das noble Firmenfahrzeug oder die Mitglieder-Weiterbildung im
„Ferienparadies“. Natürlich fehlten die „Bioküche“ und andere „Wohltaten“
nicht. Und der „Gründungsspaß“ recht teuer. Ziemlich viel für das Ausfüllen
von einigen „Gründungs-Vordrucken“. …
Ich hätte den Preis ja noch verstanden, wenn es eine „gesicherte“
Zusage für die „Förderung“ gegeben hätte. Auf die Frage des anwesenden
Steuerberaters meines Freundes, nach der „Belastbarkeit“ der
Beratungsempfehlungen, wurde seitens des Beraters auf das
Genossenschaftsgesetz und auf Kommentare dazu verwiesen. Insbesondere ein
Herr Peutin (oder so ähnlich) wurde zitiert. Der sei eine große Nummer im
Genossenschaftsbereich. … Der Steuerberater verwies immer wieder auf die
„ungesicherte“ „Steuerlage“ hin, es gäbe bisher dazu keine gesicherte
Rechtsprechung. …. Was soll ich nun glauben? Habe ich
als „Aufsichtsrat“ etwas falsch gemacht oder sind da „Scharlatane“ unterwegs,
die nicht wissen, was sie tun: ·
Man provoziert
den Gesetzgeber und trägt vielleicht dazu bei, das Genossenschaftsrecht
einzuschränken. … Wie sollte man sich verhalten? |
Antwort: |
Wir kennen die Thematik inzwischen recht gut und wundern uns schon, für
wie naiv manche „Kunden“ und „Genossenschaftsberater“ die Gesetzgeber halten,
die gerade jetzt die ganz normale „Wirtschaftstätigkeit“
(pandemiebedingt) mit hohen zusätzlichen Milliarden-Krediten „am
Leben“ erhalten müssen. Diese zusätzlichen Staatsschulden müssen von den
Steuerzahlern in den nächsten Jahren (zusätzlich) aufgebracht werden. … Zur gleichen Zeit verkünden „eloquente“ Verkäufer den „leichten Weg
zum Steuersparen“ zur Sicherung des „Vermögenswachstums“ –
vorrangig für bereits „sehr gut Betuchte“, wie man landläufig sagen würde. … Dies hat nichts mit einem „Genossenschaftskommentar“ zu tun,
könnte man einwenden. Das sieht aber nur auf den ersten Blick so aus, denn
wie Juristen wissen, wird bereits in den Anfangssemestern der Rechtswissenschaften
gelehrt, dass „Recht“ auch „politisch“ ist. Manche sprechen „von zu
Normen geronnener Politik“. … Natürlich kennt man auch den Unterschied zwischen „Legitimität“
und „Legalität“. … Nehmen wir einmal an, dass jemand meint, es könne zur
Mitgliederförderung gehören, z.B.: ·
Einen überdurchschnittlich großen Sportwagen
für die Genossenschaft anzuschaffen, um die Kinder von Mitgliedern zur Schule
zu fahren; ·
Weiterbildung müsse in Mallorca oder in USA
erfolgen; ·
Die moderne „Bio-Küche“ und die „Bio-Nahrung“
für die „Familie der Mitglieder“ anzuschaffen; ·
Das in die Genossenschaft eingebrachte Haus
komplett zu sanieren, etc.. So oder ähnlich, die „Verkaufs-Idee“ von „pfiffigen“
Genossenschaftsberatern. Das alles schreibt man „abstrakt“ in die Satzung
und konkretisiert es über eine „Förderrichtlinie“ der Genossenschaft.
... Recht zeitnah dürfte es in solchen Genossenschaften zu einer „Umsatzsteuer-(Sonder-)Prüfung“
kommen. … Die Frage ist angemessen, mit welchen „Gesetzen oder Richtlinien“ dieser
Steuerprüfer wohl ausgestattet ist? Wir vermuten, er ist mit Steuergesetzen,
Steuer-Richtlinien und Arbeitspapieren der Oberfinanzdirektion (OFD)
ausgestattet. Er oder sie hat Listen mit sog. Vergleichswerten zur
„Angemessenheit“ dabei. Die Steuerprüfung wird sich an der zentralen
Frage dieser „Angemessenheit“ orientieren und - wahrscheinlich in zwei
Richtungen gehend - zunächst so lauten: ·
Wie wäre der Vorgang aus der Sicht eines
Vergleichs mit anderen Unternehmensformen zu beurteilen? Sind Sportwagen, Weiterbildung in USA, Bio-Küche, Haussanierung, etc.
schon „beurteilt“ worden? ·
Wie sind diese Situationen – abweichend – bezogen
auf die Besonderheit einer Genossenschaft – unter Berücksichtigung der
Spezifik „Mitgliederförderung“ – zu sehen? Wir fassen zusammen: ·
Es spricht natürlich nichts dagegen, eine
„komfortable“ Mitgliederförderung „auszuweisen“. Das macht sich gut in der
Situation „Verkauf einer Beratungsleistung“. Aber ist das auch im Interesse des Genossenschaftsgedankens allgemein
und einer zukunftsfähigen, rechtssicheren Mitgliederförderung im
Besonderen? Nichts spricht dagegen, die Mitgliederförderung – der Grundgedanke der
Genossenschafts-Idee – latent den jeweilig konkreten Momenten einer jeweils konkreten Genossenschaft –
anzupassen, um die „Wirtschaft“ (der Genossenschaft und deren Mitglieder) –
ganz wie es im GenG vorgesehen ist - zu fördern. Wir haben jedoch Bedenken, dies als eine Art „Vertriebskonzept“
aufzubauen und zu popularisieren, weil man bereits hiermit zum Ausdruck
bringt, eben diese „Einzelfall-Entscheidung“ oder anders ausgedrückt,
die unterschiedlichen Situationen (zwischen und in Genossenschaften)
eigentlich nicht berücksichtigt zu
haben. …. Auch wenn es zunächst („vertriebstechnisch“) Sinn machen könnte, die
Mitgliederförderung zu „standardisieren“, wird das später – z.B. bei einer Betriebsprüfung
oder einem Urteil des Finanzgerichtes – sich wahrscheinlich als – nicht
unerheblicher Nachteil herausstellen können, weil: ·
Es eher unwahrscheinlich ist, dass
man bereits vor einer Gründung –
und au0erdem ganz allgemein abstrakt generell geltend - oder auch
während des Gründungsvorganges einer jeweiligen Genossenschaft, bereits genau
gewusst haben könnte, wie im Einzelfall die jeweils konkrete
Genossenschafts-Förder-Situation aussehen werde. … Mitgliederförderung ist eher eine „variable“
und von Genossenschaft zu Genossenschaft divergierende,
spezifische Situation. Ohne Einzelfall-Betrachtung – also bezogen
auf Sachverhalt und sogar den gewählten Zeitpunkt – sowie jeder speziellen
Art und Geschäftsbetrieb einer Genossenschaft, macht man sich unnötig „angreifbar“ gegenüber den –
ganz sicher nicht unkritischen Einstellungen – von zunächst Steuerprüfern und
danach wohl auch Finanzgerichten. … Es sollte nachdenklich machen, weshalb der Gesetzgeber (GenG)
ausgerechnet den „zentralsten“ Unterschied dieser Unternehmensform zu
anderen Rechts-Formen, sozusagen das „Herzstück“
einer Genossenschaft - die Mitgliederförderung - eben nicht besonders
konkretisiert hat, sondern es bei (abstrakt-generellen) Hinweisen in § 1 GenG
bewenden lässt, um die Grundvoraussetzungen für eine „Genossenschaft“ zu
definieren: Zunächst die – alte –
Fassung, die seit Entstehung des GenG – 5/1889 (RGBL1,55) bestand: ·
„Gesellschaften von nicht geschlossener
Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft
ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken …“
(sind Genossenschaften) Die seit 17.07.2017 geltende Fassung des GenG (BGBL 1 S. 2541)
lautet nunmehr: ·
„Gesellschaften von nicht geschlossener
Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder
die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle
Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern
(Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen
Genossenschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Bei einem Vergleich beider (aktuell bestehenden) Formulierungen könnte
man zu folgenden Überlegungen kommen: A. ·
Der Erwerb oder die Wirtschaft soll durch
„soziale und kulturelle Belange“ – in der gleichen Genossenschaft
- ergänzt werden. oder ·
Es sollen nunmehr auch (solche)
Genossenschaften entstehen können, die (als Unternehmensgegenstand) die
sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern. Eine andere Interpretation könnte jedoch z.B. lauten: B. ·
Genossenschaften, die dem Erwerb oder die
Wirtschaft dienen, sollen auch (also zusätzlich) die
sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen können. Wir fügen diese Betrachtung deswegen an, weil eine überzogene, abstrakt
generelle Betrachtungsweise sogar herausfordern könnte, infrage zu stellen,
ob es sich denn bei solchen Konstrukten überhaupt (noch) um eine
Genossenschaft handelt? … Es steht mehr zur Diskussion, als bisher angenommen. Noch befindet sich
alles in einer Art „Klärungs-Vor-Phase“. Es geht nicht nur darum, die Mitgliederförderung zu „optimieren“,
es kann auch darum gehen, zu vermeiden, dass diese „Turbo-Förder-Diskussion“
in ihr Gegenteil umschlägt und man
sich plützlich - bezüglich der Mitgliederförderung - grundlegend - in
der „Rechtfertig-ungs-Defensive“ zu befindet. Wir wollen das hier nicht näher thematisieren, nicht unnötig
mit dem „Feuer“ spielen, aber die Zeiten sehen derzeit eher – finanzpolitisch
– nach „Restriktionen“ aus, als nach großzügigeren Erweiterungen in Richtung Ausweitung
von „Steuervergünstigungen“ aus. … Vor allem sollte man dringend überprüfen, ob es wirklich Sinn macht, aktiv
zu „werben“ mit den „tollsten Sparmodellen via Genossenschaften“. Dazu
zählt auch, quasi das Verteilen von Vordrucken, also von „Standardlösungen“.
Um nicht missverstanden zu werden: ·
Es ist durchaus von Vorteil, wenn sich die „Rechtsnorm
Genossenschaft“ von dem Klischee befreit, lediglich „eine Veranstaltung
zur Behebung von sozialen Nachteilen zu sein. Wenn man Genossenschaften (auch)
als eine wichtige Rechtsform zur Entwicklung des Kooperativen Wandels“
ansieht (und das ist sie durchaus), dann sind Wege richtig und wichtig, z.B. im
wirtschaftlichen Mittelstand Akzeptanz zu finden. Hier stehen wichtige
und interessante Themen für genossenschaftliche Lösungen an. Genossenschaften
bieten sich – geradezu ideal – zu intelligenten Lösungen, wie z.B. die Unternehmensnachfolge. Auch die Kombination von Genossenschaften mit anderen „Systemen“, wie z.B.
Stiftungen oder Vereine ist interessant. Mit dem Konzept „MitUnternehmer“ entsteht z.B. eine stärkere
Identifikation der Beschäftigten zum Unternehmen (anderer Rechtsformen). Auch
die Kombination von anderen Rechtsformen mittels Genossenschaften („Mitarbeiter-Genossenschaft“
z.B. für Gruppen-vorteile) oder die „Stärkung von Vereins-Finanzen“
mittels „Vereins-Genossenschaften“, sind Wege in eine Kooperative
Innovations-Gesellschaft. Solche Perspektiven würden jedoch geschwächt, wenn man: ·
Genossenschaften auf „Steuer-Spar-Ideen“ reduzieren würde. Aber vielleicht war bisher alles nur ein „Missverständnis, weil das
eigentliche (genossenschaftliche) Potential noch nicht erkannt wurde. Die Rechtsform Genossenschaft wird - ohne Zweifel - für immer mehr (freie)
Berufe mit „beratendem Charakter“ interessant. … Genossenschaftsberater,
die mit Unternehmensberatern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, kooperieren
wollen, werden nicht umhinkommen, das „gesamte Spielfeld“ zu betrachten und vor
allem „Langfrist-Nutzen“ (statt „Strohfeuer“) zum wechselseitigen
Vorteil definieren müssen. … Mitglieder-Förderung ist für alle Formen von Genossenschaften viel
zu wichtig, um sie zur Disposition zu stellen. Wer aber meint, lediglich überzogene Erwartungen zum Förderzweck in
Genossenschaften sei das Problem, der sollte wissen, dass auch das Gegegenteil
nicht akzeptabel ist. |
Redaktion: AG Genossenschaftskommentar- in Verbindung
mit - SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMWCoopGo (Bundesverbandes
für die gesamte Cooperatins- u. Genossenschaftswirtschaft) i.V.m. Experten
und Fachleuten des Bereichs Genossenschaften. Beiträge der Redaktion werden
u.a. im Blog https://genossenschaftskommentar.blogspot.com veröffentlicht. Mails
senden Sie bitte an: info@menschen-machen-wirtschaft.de |
Das ForschungsInstitut (FIKW) ist - sozusagen - "ThinkTank" des QuantenInstitut IWMC - Zur Erforschung von Wissenschaft und Praxis des Kooperativen Wandels. Wir veröffentlichen hier - in Form verschiedener "Coop - Dialoge" - aus unseren diversen Fachgruppen, praxisbezogene Hinweise zur Kooperations-Entwicklung. Unser Kooperationspartner zur Praxis ist das SCFI ForschungsInstitut des Bundesverbandes MMWCoopGo e.V.
Forschungs-Think Tank
31.3.21
Mitgliederförderung – Zwischen Sinn und Folgen?!
27.3.21
Sei es – statt: Werde es …
Frage |
Wir hören immer wieder, dass wir in unserer
kleinen Genossenschaft die Wort „Tun“, „Machen“, „Planen“, „Entwickeln“ usw.
verwenden. Ist das wirklich die beste Form, um in Kooperation Erfolg zu
haben? Wir meinen, es bedarf das „Beste“ für
Kooperationen, denn sie haben es verdient. Auch wenn es schwierig ist, sich
auf neue Methoden einzustellen, Erfolg muss sich mit „Leichtigkeit“ und
Überzeugung zum Erfolg verbinden. |
Antwort |
Das „Sprichwort: Ohne „Fleiß“ kein „Preis“ (Erfolg) ist eigentlich nicht
zu belegen. Dennoch ist der Glaube daran immer noch weit verbreitet. Wer
eine Kooperation (Genossenschaft, etc.) gründet oder daran mitwirkt, sollte
genau dieses „Gespenst“ tilgen, wann und wo immer es auftritt. … Wir würden empfehlen, diesen Satz auf jeden „Bildschirm“ – immer wiederkehrend
– sozusagen „einzuprogrammieren“. … Der Grund: · Jeder Erfolg beginnt zunächst mit dem Glauben an den (vollenden) Erfolg. Dieser Glaube hat nichts mit „Größenwahn“ oder anderen Einschränkungen
zu tun, sondern ist quasi eine „Gesetzmäßigkeit“, die überall
nachprüfbar ist. Die Quantenphysik hat das mit dem „Beobachter-Effekt“
(Quantenverschränkung) erklärt. Beobachtet man Erfolg oderetwas anderes, wie
z.B. Skepsis. Das ist gerade im Gründungsstadium wichtig, wenn sozusagen „Erfolg-Verhinderer“
in Erscheinung treten. Man wird es kaum glauben, aber auch „Bankgespräche“
oder sog. Gründungsprüfungen für Genossenschaften, sind in diesem
Sinne eher eine „Erfolgs-Barriere“ als ein „Erfolgs-Turbo“ …. Hinweis: „Google“ innovativ selbst und achte auf die Unterschiede der
Informationen… |
Redaktion: FG „QuAntworten“
im IWMC QuantenInstitut (Internationale
Wissenschafts- und Medien-Cooperation für angewandte Quantenphysik) info@quanteninstut.de |
In Fragen der
Kooperation werden wir vom SmartCoop-ForschungsInstitut des MMWCoopGo
Bundesverbandes für Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V. beraten. |
11.3.21
Prüfungsverbände - Was ist der Mehrwert für Genossenschaften?
Essenz: Genossenschaften und deren Anliegen sollten im
Mittelpunkt der Verbändearbeit stehen. Nennen wir das „MEHRWERT-Bezogenheit“. Doch die Verbände interessiert scheinbar mehr das gute Verhältnis zum
„Staats-Apparat“. Mehr Bürokratie und weniger Mehrwert ist die Folge für die
Verbandsmitglieder. Bedarf es erst der Aufhebung der Zwangs-mitgliedschaft
der Prüfungsverbände, bevor diese Verbände erkennen: Im Mittelpunkt muss der
„Mehrwert“ für Genossenschaften und deren Menschen stehen, sonst beschleunigt
sich die EU-Harmonisierung: Das Verbändemonopol kippt dann eher als erwartet! |
Frage |
Wir sind seit 4 Jahren eine Genossenschaft. Gerade hat man uns unser
Prüfungsverband benachrichtigt, dass die nächste „Prüfung „droht“. Wir
vermochten nie zu erkennen, worin der „Mehrwert“ für Genossenschaften
besteht, dass man Zwangsmitglied in einem Prüfungsverband sein muss, dort Beiträge
zahlt und dann noch für eine „Pflichtprüfung“ recht viel Geld für eine
Leistung bezahlen soll, für die es absolut keine erkennbare Gegenleistung
gibt. Der Prüfer hat sich bei der letzten Prüfung mit Sachen beschäftigt, die
entweder unser Steuerberater schon bearbeitet hatte oder wir selbst wussten. Und
als wir ihm für uns wichtige förderwirtschaftliche und zwischenmenschliche Fragen
stellten, vertröstete er uns: „Ich werde mich sachkundig machen und mich dann
melden“. Auf diese Rückmeldung warten wir inzwischen seit über 4 Monaten. … So ein Verhalten erinnert uns (alle Mitglieder!) daran, es käme ein
Kunde zu uns und wir würden ihn „zur Kasse bitten“, ohne dass man die
gewünschte Leistung für den Kunden erbracht zu haben. Was dem Kunden keinen
„Mehrwert“ bringt, würden wir niemals in Rechnung stellen. … Manchmal habe ich den Eindruck, es gehe den Beschäftigten in einem
Prüfungsverband nur darum, einer auferlegten „Pflicht durch den Staat“
nachzukommen. Und dabei hatten wir z.B. erwartet, der Prüfer hätte uns helfen können, z.B.
einen seit einiger Zeit bestehenden Streit zwischen einigen
Genossenschaftsmitgliedern zu klären. … Sein – recht lakonischer Hinweis: „Ich bin Prüfer und kein Psychologe“.
… Was wäre, wenn wir uns einfach weigerten, uns auf diese Art prüfen zu
lassen oder gar einem solchen „Mehrwert-Verweigerer-Verband anzugehören? Der Raiffeisen würde staunen, wenn er sähe, was man aus seiner Idee
gemacht hat. …. Eigentlich sollte man
in eine andere Firmen-Form umwandeln. Dann wäre man zumindest dieses
„Kasperle-Theater los. … |
Antwort |
Ihr sprecht
gleich mehrere Themenbereiche an. Weil diesen Beitrag auch zahlreiche
Genossenschaftsmitglieder aus anderen Genossenschaften lesen, wollen wir eure
Themenbereiche/Anliegen zunächst etwas strukturieren. ·
Zuvörderst
vermisst Ihr den Mehrwert solcher Prüfungen. Was ein solcher
Mehrwert ist, könnte bei jeder Genossenschaft durchaus anders gelagert sein.
Gleich in allen Punkten ist jedoch, dass die „Leistung“ eures „Prüfers“ aus
eurer Sicht – und für euch – relativ „wertlos“ war. Ihr hattet
irgendwie das Gefühl, in einer „Verbands-Schablone“ zu stecken. ·
Für eure eigentlichen
Probleme war der „Prüfer“ nicht kompetent. Das hat meist
die Ursache darin, dass die Verbände den Weg des geringsten „Widerstands“
gehen: ·
Sie möchten es der
„Aufsichtsbehörde“ rechtmachen und auch bei der sog. Qualitätsprüfung“ (ab
einer bestimmten Größe der Genossenschaft“) gut dastehen. … Würde es euch
überraschen, wenn wir sagen, dass solche Probleme, wie ihr sie habt, weder
für die Qualitätssicherung (Wirtschaftsprüferkammer), noch für die Aufsicht
(Wirtschafts-ministerium des Landes) relevant sind. … Wir bestreiten
nicht, dass deren Personal durchaus bekannt ist, was Psychologen tun, aber
das war es dann auch schon … Man könnte durchaus sagen: · Verwaltungsvorgänge werden abstrakt gesehen, Menschen kommen dabei
(noch) nicht vor. Die Verbände
sind „klug“ genug, zu unterscheiden, was ihnen (derzeit) mehr
„Probleme“ bereiten könnte: ·
Eine Mitglieds-Genossenschaft
oder eine Verwaltung. Nennen wir
dieses Problem mal – durchaus provokant – die „Nähe der Deutschen zu
Obrigkeit“. … Jetzt, wo ihr
das wisst (aber ihr wusstet das sicherlich schon vorher), solltet ihr klug
agieren (nicht re-agieren) können und eure Verbände dennoch zur
Einsicht bewegen können. … ·
Innerverbandliche
Willensbildung und Beschlussfassungen der Mitglieder auf Verbandsversammlungen sind die wichtigsten
Gestaltungs-Möglichkeiten der Mitglieder. Würden wir derzeit
jedoch eine Umfrage bei allen in Deutschland zugelassen „Prüfungsverbänden“
machen, käme wohl folgendes Ergebnis heraus: · Nein, in Bezug auf den „Mehrwert“ von Prüfungen hat es bisher weder
Anträge noch Diskussionen der Mitgliedschaftsgenossenschaften auf
Verbands-versammlungen gegeben. An diesem Faktum
ist wohl (zunächst) nicht zu rütteln. Aus Sicht der
Verbände scheint eure „Beschwerde“ nicht „störend“, man kann durchaus so
weitermachen, wie bisher. „Mehrwert“ hin oder her, denken
wohl derzeitig die Verbände. Wichtiger - aus Verbandssicht - ist, dass man
den „staatlichen Erfordernissen“ getreu folgt. … Man nennt es
wohl die „Welt des Korrekten“, nicht die „Welt der Notwendigkeit
oder Menschlichkeit“. … In dieser „Welt“
muss alles (formal rechtskonform) funktionieren; die Menschen sind in dieser „Denke“
(noch) eher „nebensächlich“. … Es gibt die nett,
jedoch vielsagende „Weisheit“: ·
Politik ist so,
wie man sie werden lässt, Verwaltung ist so, wie man sie werden lässt - und auch · Verbände sind so, wie man sie werden lässt. … Ihr bemerkt
selbst: ·
Im
Genossenschaftsbereich scheint – verbandsbezogen – eine Menge an (mehrwertbezogener)
„Schieflage“ zu bestehen. … Aber den Verbänden
scheint bisher kaum bewusst zu sein, was sie die dieser Haltung wirklich (selbst)
„verursachen: ·
Langsam zwar,
aber sicher wird das „Fahrt“ aufnehmen, was sie eigentlich (unbedingt)
verhindern möchten: Sie bewegen sich
in eine Situation hinein, in der immer mehr Menschen erkennen werden, dass: ·
Eine „Pflichtmitgliedschaft“
von Genossenschaften in dieser Art von Verbänden nur wenig Sinn macht. Die Verbände schaffen es (bisher)
einfach (noch) nicht, den „Mehrwert“ zugunsten der Mitgliedsgenossenschaften
zu erzeugen, den es eigentlich jetzt bedarf, um den (verbandlich
erwünschten) Zustand des „Status quo“
(Pflichtmitgliedschaft) zu verteidigen! Noch hält das Band,
des deutschen Sonderweges in der EU: ·
„Pflichtmitgliedschaft“
für alle Genossenschaften. Die Frage ist
nur, wie lange dies „Band“ wirklich hält, wenn die Genossenschaften immer
weniger erkennen, dass: · Der Mehrwert fehlt? Episoden, wie
ihr sie beschreibt, sind „Wasser auf die Mühlen“ derer, die über
EU-Harmonisierung im Genossenschaftsbereich nicht mehr nur nachdenken, sondern
bereits mit dem Handeln begonnen haben … Aber würde damit
das Thema „Mehrwert“ geklärt? Nicht unbedingt,
denn dafür bedarf es noch mehr Sensibilisierung in den Genossenschaften,
verbunden mit konsequenteren Aktionen, wie z.B.: ·
Vor einer Prüfung
die Fragen/Themen aufzuschreiben, die im Rahmen der Prüfung im Interesse der
Genossenschaft so zu klären wären, dass dadurch dieser erhoffte „Mehrwert“
entsteht. Was dieser „Mehrwert“
ist, kann nicht aus Sicht eines Prüfers geschehen, sondern muss aus Sicht
der jeweils betroffenen Genossenschaft (Vorstand/ Aufsichtsrat) erfolgen.
… Warum nicht in
den Genossenschaften beginnen, entsprechende Anträge an die
Mitgliederversammlungen ihrer Verbände zu stellen und auf den deren Verbandstagen
zu diskutieren und zu beschließen? Auch dies sollte
Genossenschaften nachdenklich machen: ·
In EU-Ländern
– in denen keine Pflichmitgliedschaft in Verbänden besteht – gibt
es „muntere“ Verbände, zufriedene Genossenschaften. … Themen wie
dieses, sind dort längst in der Diskussion … Was hält euch
auf, diese „Mauer“ zu durchbrechen. Wie wäre es z.B., das Thema „Mehrwert-Prüfung“
oder „Mehrwert-Betreuung“ etwas „politischer“
anzugehen und ·
Eure
Wahlkreisabgeordneten und Parteien einzubeziehen. Auch Petitionen können
manchmal nützlich sein. … ·
Einen (mehrwertbezogenen)
Verbände-Vergleich zu starten. Ein kleiner
Hinweis am Rande: ·
Genossenschaften
könnten durchaus auch zugleich mehreren Verbänden angehören. … Ob das
„Mehrwert“ bringt? Nicht unbedingt, aber wie wäre
es damit, eine Umfrage zu starten und eine „Mehrwert-Anlayse“ zu Verbänden
ins „Netz“ zu stellen? Wenn ihr zum
Thema „Mehrwert“ weitere Erfahrungen sammelt oder andere Genossenschaften
ähnliche Themen bewegen: ·
Dann lasst es
uns das bitte wissen! … Kooperation – Ist die geniale Erfindung des nachhaltigen Vorteils! |
Redaktion: Fachgruppe GenoFAQ - im SmartCoop
ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft) Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de |
Unsere Berater für Genossenschaftsfragen: DEGP
Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. (info@degp.de) und der CoopGo Bund
Freier Genossenschaften (gw@coopgo.de) |
Unsere Berater für Quantenwissenschaft: QuantenInstitut (IWMC
Internationale Wissenschafts-u. MedienCooperation) info@quanteninstitut.de |