*Menschen
in Kooperation – Netzwerke des Wandels* |
CoopGo-Dialoge zum Kooperativen Wandel |
*CoopCreation
– Projekte des Kooperativer Wandels* |
Hinweis:
Die CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) bieten
Impulse zur wirksamen Umsetzung Kooperativer Projekt-Ideen. CoopGo-Dialoge sind kostenfrei, sofern uns die
Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen
Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um
eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch)
geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung
einer Kooperations-Gesellschaft. |
Die Essenz der Fragen |
Wir möchten den „CoopGo-Dialog“ gern fortführen. Nochmals zur
Erinnerung, wir haben folgende Thematik angesprochen: Ø
Meinungsfreiheit
(Ukraine-Konflikt“) in einer Genossenschaft. Ihr hattet in diesem Zusammenhang angeboten: Ø
Über die Gründung eines Vereins
nachzudenken. Wir haben über diesen Vorschlag in unserer Genossenschaft diskutiert und
finden die Idee grundsätzlich „super“. … Aber: Ø
Wie genau sollte/könnte ein solcher Verein für
uns nützlich sein, welchen Sinn sollte
er haben und wer sollte darin Mitglied oder gar Vorstand werden? … Da keiner aus unserer Genossenschaft bisher Erfahrungen mit einer
Vereinsgründung hat, würden uns einige Hinweise helfen. … Natürlich würden wir auch gern wissen, was das Ziel eines solchen
Vereins sein sollte? |
Die Essenz
der Antworten |
Grundsätzlich sollte festgelegt
werden , ob eine „Eintragung“ erforderlich
ist. Man kann durchaus auch Genossenschaften - besonders jedoch Vereine - auch
ohne „Eintragung“ gründen. Grob gesagt: Ø Wird durch die Eintragung einer Genossenschaft oder
eines Vereins insbesondere die Haftung geregelt. Wer eine Genossenschaft oder einen
Verein nicht zur „Eintragung in die Register“ bringt, riskiert sozusagen in
einem „Stressfall“ die persönliche Haftung. … Genossenschaften ohne „Eintragung“
finden wir z.B. beim Waldbesitz oder auch in der „Wasserwirtschaft“.
(„Jagdgenossenschaften“, „Waldgenossenschaften“. … Aus unserer derzeitigen Sicht macht
es für Genossenschaften keinen Sinn, auf eine Eintragung zu verzichten.
… Beachtet jedoch: Ø Dass nach der (formalen) Gründung, die Genossenschaft
bereits besteht. … Wir weisen besonders darauf hin,
weil bis zur Eintragung nicht die eigentlich beabsichtigte „Haftungsbegrenzung“
auf die gezeichneten Geschäftsanteile besteht. …. Jedes Mitglied „haftet“ in
diesem Stadium sozusagen „unbegrenzt“. … Zwischen der Gründung und der
Eintragung der Genossenschaft sollte man möglichst mit einem aktiven
„Geschäftsbetrieb“ zurückhaltend sein … Vereinfacht gesagt: Ø Das Genossenschaftsgesetz berücksichtigt nur „eingetragene
Genossenschaften“. Wir erwähnen dies, weil es meist nicht bekannt ist. … Grob gesagt, wäre diese
Genossenschaft etwa wie eine GbR zu sehen … Wichtiger aus unserer Sicht ist, sich
durchaus mit einer: Ø intelligenten Kombination von Genossenschaft (eG) und
Verein zu beschäftigen. … In dieser Kombination muss der
„korrespondierende“ Verein nicht unbedingt „eingetragen“, also ein „eV“ sein.
… Wenn wir von „intelligenter
Kombination“ von Genossenschaft und Verein sprechen, geht es vor allem darum:
Ø Neue Wege
zu suchen und zu finden, die aus dem tradierten „Denken in
Konkurrenz-Muster“ herausführen. … Oder anders ausgedrückt zu fragen: Ø Wie entstehen trotz einer (noch) bestehenden Konkurrenz-Gesellschaft,
bereits „Inseln“ einer (vorweggenommenen) neuen Kooperations-Gesellschaft? Um auf das „Ukraine-Beispiel“
zurückzukommen, würde wir z.B. empfehlen, einen Ø Verein zur Förderung des „Kooperativen Wandels“ zu
gründen. Initiatoren wären z.B. die
Mitglieder der Genossenschaft. Zu politisch? Ø Vielleicht ja, aus Sicht einer (konventionellen) Genossenschaft,
denn deren „Geschäfts-Blick“ wäre wahrscheinlich ein anderer. … Ø Aus Sicht eines Vereins, sähe das bereits anders aus. … Und wie würde das aus Sicht
künftiger Überlegungen zur „Kundenfindung“ und „Kundenbindung“ aussehen, also
von dem, was man bisher als „Marketing“ (genauer: „Markt machen“) bezeichnet?
… Wer „kooperativen Wandel“ ernst
meint, kann nicht dabei stehenbleiben, nach „innen“ Kooperation zu
pflegen und nach „außen“ die überholten „Teil-Systeme“ der
Konkurrenz-Wirtschaft weiterhin „1:1“ zu nutzen. … Vereine also „Vereinigungen“ können
hierbei eine wichtige Aufgabe übernehmen. … Ihr seht, es geht um grundlegendere
Veränderungen. Die Zeiten von „unsere“ Idee, (Gemeinschaft,
Genossenschaft, etc.) sollten tiefgreifender auf den „Prüfstand“ gestellt
werden. … Wer von WIR spricht, sollte
auch Ø wirklich WIR meinen – nach innen und nach außen
- . … Gern gehen wir auf konkrete
kooperative Ideen ein. … Wir freuen uns auf euere Antwort! CoopSpirit – Unser Körper zeigt, wie Kooperation geht … |
Unsere Berater in Sachen Kooperationen: AG Menschen
in Kooperation im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI) der
„ThinkTank“ im Bundesverband MMW (Cooperations- und Genossen-schafts-Wirtschaft)
www.bundesverband-mmw.de
– gks@menschen-machen-wirtschaft.de |
Redaktion: AG CoopCreation
im FIKW (ForschungsInstitut Kooperativer Wandel) des IWMC Quanten-Instituts -
Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation für angewandte
Quantenphysik - Kontakt: info@quanteninstitut.de |
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