Forschungs-Think Tank

Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. Redaktion und Koordination: Dr. Adoy Alisei, Gerd K. Schaumann

6.3.21

Staatskontrolle statt Selbstorganisation - Geht so Genossenschaft?

 


Essenz: 

Interessant, dass nur in Deutschland und Österreich das Genossenschaftswesen im Rahmen staatlicher Kontrolle stattfinden kann. Alle anderen EU-Staaten vertrauen der Selbstorganisation. Was ist in Deutschland und warum anders? Es muss erlaubt sein, diese Frage zu stellen, zumal dieses Land einst – mit den Namen Schulze-Delitzsch und Raiffeisen – verbunden, Impulsgeber für genossenschaftliche Entwicklungen war. Während in allen Bereichen man über EU-Harmonisierung spricht, geht Deutschland beharrlich seinen „Sonderweg“. Statt sich langsam „vorzutasten“ in Richtung Europa, werden die Staatskontrollen in Deutschland ständig – schleichend – mehr verstärkt. Und die Verbände? Sie scheinen sich darin „wohlzufühlen“. …

Und ist dieser Weg erfolgreich? Nein! Die Zahlen sprechen für sich. In Europa „boomt“ der Genossenschaftsbereich, in Deutschland „dümpelt“ er vor sich hin. Sind die Menschen in Deutschland unfähig oder unwillig, sich selbst zu organisieren? Nein! Was spräche dagegen, dass die Genossenschaften endlich die Vorständen ihrer Verbände in „Bewegung“ zu bringen? Nichts! Warum dann erst warten, bis z.B. Gerichte oder EU-Parlament zeigen, dass der deutsche „Sonderweg“ nicht mehr erwünscht ist!      

Frage

Ich schreibe zur Zeit an einer Hausarbeit zum Thema „Genossenschaften in Europa“. Zugleich bin ich Mitinitiator einer neuen Genossenschaft, an der sich auch Kommilitonen aus Frankreich und Spanien beteiligen wollen. Wir überlegen inzwischen ernsthaft, ob wir uns dem „Kaspertheater“ in Deutschland aussetzen wollen oder doch lieber gleich die Genossenschaft in Frankreich zu gründen. Schon in der Gründungsphase hatten wir den Eindruck, dass die Verbände sich eher als „staatliche Vollzugsorgane“ fühlten, statt „Partner der Genossenschaft“ zu sein. Ständig hörten wir Sätze, wie:

·       „Das ist verboten“, „da gibt es Ärger“, „das dürfen“ wir nicht. ….

Uns kam es so vor, als würden diese „Berater“ der Verbände sich als „verlängerter Arm“ des Staates und nicht als unser Partner, verstehen. …

Wir haben das Buch von Herrn Kaltenborn zu der Politik der Genossenschaftsverbände in der „Nazi-Zeit“ gelesen. Jetzt wird uns klar, warum die Verbände damals (Selbstverständnis) und die Verbände heute, sich wohl – im tieferen Inneren – weniger voneinander unterscheiden als erwartet. ….

Natürlich ist der Staat heute ein anderer, aber dennoch sind seine Motive zur „Kontrolle des Genossenschaftswesens“ irgendwie ähnlich …

Antwort

Zunächst möchten wir erklären, warum wir euren Abschnitt „Genossenschaftsinstitute und Verrat an der Wissenschaftsfreiheit“ (noch) nicht veröffentlicht haben. Das ist keine „Kontrolle“, würde aber in die verkehrte Richtung führen. Wir werden dazu eine eigene „FAQ“ Situation (nach Abstimmung mit euch) schaffen …

Zunächst nur so viel:

·       Diese Institute werden von Genossenschaftsverbänden massiv „subventioniert“.

Sonst würde es sie wahrscheinlich nicht geben können. Wer sich in einer solchen „Abhängigkeit“ befindet, muss – verständlicherweise – auch Rücksicht nehmen. Ihr wisst, was wir meinen …

Deshalb wäre es nicht fair, diese an den „Pranger“ zu stellen. Im „Gegenzug“ sollte man deren „Ausführungen“ wohl auch nicht (wissenschaftlich) „überbewerten“

Die Arbeiten von Herrn Kaltenborn sind sehr gut recherchiert und kommen zu einer klaren Bewertung:

·       Die Genossenschafts-Verbände haben sich bereitwillig (wenn auch nicht „euphorisch“) in den Dienst der damaligen Staatsgewalt (Nationalsozialisten) gestellt. Widerstand hat es eigentlich nicht gegeben.

Damit haben heute sowohl Staat, wie auch Verbände ein Problem, nämlich zu erklären, was heute der Grund ist, „Selbstverwaltung“ auszuschalten und „Staatskontrolle“ nicht nur beizubehalten, sondern „schleichend“ sogar auszuweiten. Dabei machen auch die Parteien kaum Unterschiede (vgl. Bundesratsinitiative aus 2020 von Baden-Württemberg, dessen Ministerpräsident von „Die Grünen“ ist! ….)

Wissen sie nicht, was sie tun?

·       Absicht oder Unkenntnis?

Urteilt selbst …

Ganz so hoffnungslos, wie es erscheint, ist es wohl nicht. Eine Art „Gegenbewegung“ ist durchaus erkennbar. Leider erst auf dem Rechtsweg (in Richtung Bundesverfassungsgericht) Aber das kann Jahre dauern. …

Wenn den Genossenschaften, vor allem deren – über 21 Mio. Mitglieder! -  ein selbstorganisierter Genossenschaftssektor wirklich wichtig ist, würde man jetzt beginnen, mehr „Druck“ auf die Verbände auszuüben.

Man muss jedoch auch den (Partei-) Politischen Einfluss sehen.

Gerade im Geno-Banken-Sektor ist die gute Vernetzung zwischen Politik und Verbänden deutlich nachzuvollziehen:

·       Viele Abgeordnete sind zugleich Aufsichtsratsmitglieder einer Geno-Bank (!) – Lobby für was oder wen?

Was wäre also ein guter Start zum Einstieg in den Umstieg?

Z.B. eine:

·       „Bewegung“ von Genossenschaften initiiert und getragen.

Damit würde das Anliegen in die Öffentlichkeit getragen und Bewusstsein für „Souveränität“ angebahnt. …

Petitionen sind zwar kein „Ersatz“ für politisches Handeln, aber zumindest ein deutliches Zeichen!

Es bedarf im Genossenschafts-Bereich einer (Selbst-) Organisation, die frei ist vom Einfluss des Staats auf die Verbände! Geschieht dies nicht, sollte man das derzeitige Genossenschafts-System in Deutschland durchaus klar beim Namen nennen:

·       „Unfreie Verbände“ oder „Verbände mit begrenzter Souveränität“ oder auch „Weisungsgebundene Verbände“.

Die daraus folgenden (politischen) Themen und Handlungen sind eigentlich klar erkennbar:

·       Wir bedürfen einer EU-Harmonisierung des Genossenschaftsbereichs, weil andere EU-Länder solche „Staatskontrollen“ nicht haben!

Wir bedürfen im Genossenschaftsbereich endlich eindeutige – nachprüfbare - Positionierungen aller Genossenschafts-Verbände! Die Mitglieder wollen/müssen wissen, wofür ihr Verband steht:

·       Für (endlich) mehr Selbstorganisation oder weiterhin – schleichend zunehmende Staatskontrolle?

Ein genial einfach Weg – nicht nur dies Problem – zu lösen,  wäre z.B.:

·       Das Grundgesetz mit einem einzigen Wort zu ergänzen, dem Einfügen des Staatsziels „Kooperation“ (Art.20 GG).

Dann würde das neue Staatsziel heißen:

·       „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und kooperativer Bundesstaat“.

Statt vieler Wort, endloser und meist erfolgloser Debatten, brauchte jede Partei, jeder Verband … nur einfach:

·       JA oder nein zu sagen …

Auch wenn das Votum nicht gleich erfolgreich wäre, würde man aber klar und schnell, eindeutig erkennen:

·       Wer will was wirklich – wer redet nur so - und warum?

Die Genossenschafts-Verbände stehen bereits jetzt mit dem „Rücken“ an der Wand. Immer mehr wird deutlich, ob sie:

·       „Anwälte der Genossenschaften“ oder doch eher „Garanten“ der Staatskontrolle sein wollen?

Wie wäre es, wenn ihr selbst euch über das Diskutieren hinausbewegen würdet und zum Handeln übergeht? …

Aussichtslos? NEIN überhaupt nicht, weil sich – unaufhaltsam - das Bewusstsein der Menschen stetig erhöht, besonders bei der „jungen Generation“! …

Diese Junge Generation erkennt überraschend schnell, genauer den:

·       Unterschied zwischen „sagen““ und „wirklich meinen“

Nicht nur für Politiker, auch für Verbände-Funktionäre drohen schwierige Zeiten. …

Bewussteins-Wandel ist der „Taktgeber“ für den Kooperativen Wandel

Redaktion: Fachgruppe GenoFAQ - im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft)   (info@menschen-machen-wirtschaft.de)

Unsere Experten für Quantenwissenschaft: QuantenInstitut (IWMC Internationale Wissenschafts-u. MedienCooperation) info@quanteninstitut.de

 

  

24.2.21

Mehrwert bieten! - Nur so könnten die (genossenschaftlichen) Prüfungsverbände ihr "Prüfungsmonopol" retten.

 


Frage (Auszug)

Wir sind eine recht neue Genossenschaft und suchen Kontakt nach Frankreich, Spanien und Italien. Unsere Freunde in Frankreich möchten nun eine Genossenschaft in Deutschland gründen. Dabei wollen sie von uns beraten werden. In unseren Gesprächen haben wir erfahren, dass man in Frankreich z.B. nicht eine „Pflichtmitgliedschaft“ in einem Prüfverband eingehen muss. Wir haben nicht nur darüber gestaunt, sondern auch mitbekommen, dass in Frankreich viel mehr Lebendigkeit bereits bei der Gründung einer Genossenschaft besteht. Weil das bei uns in Deutschland alles immer komplizierter ist, wie anderswo, wird es zunächst keine Gründung der Franzosen in Deutschland geben. Nun, wir waren mit unserem Prüfungsverband nicht direkt unzufrieden, haben jedoch gemerkt, dass solche Prüfer sich kaum in den „Genossenschafts-Alltag“ hineinversetzen können. Sie „kleben“ förmlich an ihren Zahlen, aber echte Impulse haben wir bisher keine bekommen. Ein Mitglied unserer Genossenschaft ist Anwalt. Er hat uns erklärt, warum es in Deutschland überhaupt die (gesetzliche) Pflicht gibt, einem Prüfungsverband angehören zu müssen. Wir haben auch dazu unseren „Prüfer“ gefragt. Der hatte eine  – für ihn – einfach Auskunft: „Das ist halt so, weil es im Gesetz steht“. Diese Antwort hat uns irgendwie nachdenklich gemacht und wir haben intensiver recherchiert. Das Ergebnis war „desillusionierend“, das hat viel mit der Zeit des Faschismus zu tun. Wir würden jedem Genossenschaftler empfehlen, dazu mal die Bücher von Herrn Wilhelm Kaltenborn zu lesen (gern geben wir euch die Titel dazu. ..)

Was ist euere Meinung dazu und kennt Ihr Menschen, die positive Erfahrungen gemacht haben, die ein „Prüfungs-Monopol“ der Verbände rechtfertigen?

Wir werden in Kürze an einer europäischen Konferenz von Genossenschaften teilnehmen. Könnt Ihr uns bitte deshalb recht kurzfristig antworten?.

Uns ist auch unklar, warum es in Deutschland einen „EU-Sonderweg für Genossenschaften in Deutschland“ gibt und wann man das Genossenschaftsrecht endlich in Europa vereinheitlichen wird.

Gibt es eurer Sicht eine inhaltliche Rechtfertigung – und worin liegt die – dass man in Deutschland „zwangsweise“ einem Prüfungsverband angehören muss.

Gern hätten wir Literaturhinweise zu unseren Fragen, weil einige unserer Mitglieder überlegen, zu solchen genossenschaftlichen Themen „Bachelor- oder Master-Arbeiten zu schreiben. …

Wie ist die Stellung zu solchen Themen der „Genossenschafts-Institute“ in Deutschland. Wir haben gehört, dass diese Institute irgendwie von Außen „subventioniert“ werden, was nicht unbedingt auf „unbeeinflusste Forschung“ hindeutet. ….

FragestellerIn: Startup Genossenschaft im Bereich „Digitalisierung und Kommunikation“.

 

 Antwort (Auszug):

 

Allein euere Fragen ließen sich bereits zu einer „Bachelor-Arbeit“ ausbauen. …

Wir wollen versuchen, recht kurz zu bleiben, ohne das Wesentliche auszuklammern.

Wenn Ihr die Bücher von Herrn Kaltenborn bereits gelesen habt, brauchen wir darauf nicht weiter eingehen. Wir danken Herrn Kaltenborn für seine verdienstvolle Arbeit. Wir könnten es uns recht einfach machen, weil wir keine „historischen Altlasten“ kommunizieren müssen, unsere Verbandsorganisation ist erst in der „Neu-Zeit“ entstanden. ….

Lasst uns mit einer Frage beginnen:

Was könnte der Grund dafür sein, weshalb auch heute noch ein Relikt besteht, das in der Zeit des Nationalsozialismus seine besondere Bedeutung hatte:

·       Die immer noch ungewöhnlich intensive Staatskontrolle im Genossenschaftsbereich!

Aus Sicht der Staatsfunktion der NS-Zeit machte Kontrolle Sinn. …

Aber was ist der Sinn in der heutigen Zeit, wenn „Staatskontrolle“ nicht mehr im Vordergrund stünde?

Halten wir fest:

·       Vor 1934 gab es keine Staatskontrolle.

·       Erst die „Nazis“ führten sie ein.

·       Aber auch nach 1949 war man immer noch der Auffassung, eine „Staatskontrolle“ zu benötigen!

Wenn das nicht nachdenklich macht. …

Abstrakt könnte man fragen:

·       Was ist heute das Staats-Motiv, um Genossenschaften in einen staatlichen Kontroll-Prozess zu halten?

Und erweitert könnte man fragen:

·       Warum diese Staatskontrolle jetzt sogar ausgedehnt wird, statt darüber nachzudenken, sie sukzessive zu minimieren, gegebenenfalls ganz aufzugeben?

Ein Blick auf fast alle EU-Staaten (außer Österreich) zeigt, dass das geht und wie gut das funktioniert.

Irgendwie merkwürdig:

·       In Ländern mit „Staatskontrolle“ „dümpelt“ der „Genossenschafts-Bereich auf niedrigem Niveau, vor allem die Zuwachsraten sind niedrig

·       In Ländern ohne „Staatskontrolle“ boomt – sozusagen - der Genossenschaftsbereich, „Geno-starup“ ist „in“!

Nun, der „Staat“ in Deutschland wird darauf verweisen, dass es ja Genossenschafts- und Prüfungsverbände gibt, die als „Eingetragene Vereine“ sich quasi selbst organisieren.

Es scheint so, als wären heute „Prüfungsverbände“ in freier Regie der Vereins- bzw. Verbandsmitglieder. Sind sie aber nicht. Das Recht der Mitglieder eines Verbandes sich „selbst zu verwalten“ ist nicht unerheblich eingeschränkt.

Das beginnt bereits damit, dass das „Prüfungsrecht“ staatlich verliehen wird und natürlich auch „zurückgenommen“ werden kann.

Jede Genossenschaft in Deutschland muss – um in das Register eingetragen zu werden und somit als „eG“ firmieren zu können - einem „staatlich beaufsichtigten“ Verband angehören.

Gehört sie keinem Verband an, wird sie „ausgetragen“. Sie ist dann zwar noch immer eine Genosenschaft, aber hat keine Haftungsbegrenzung mehr. …

Die „Staatskontrolle“ der Verbände äußert sich vielfältig.

Landesbehörden entscheiden über die Zulassung von Prüfungsverbänden und überwachen deren Tätigkeit. Im Rahmen einer sog. Qualitätskontrolle „überwacht“ zusätzlich die Wirtschaftsprüferkammer und auch andere „Quasi-Staatliche“ Einrichtungen werden tätig, wie z.B. die Verbraucherberatung. Auch wenn sie alle irgendwie „gerechtfertigt“ erscheinen mögen, greifen sie doch letztlich nicht unerheblich in die genossenschaftliche Souveränität ein.

Ist das beabsichtigt oder eher „zufällig“?

Die Alternativen sind offenkundig und lauten:

·       Entweder man vertraut den Menschen, dass sie im Rahmen von Selbstorganisation ihre originären Themen selbstverantwortlich regeln können, so wie das Vereinsrecht es vorsieht.

·       Oder man unterstellt, dass Menschen (irgendwie) unmündig und unfähig sind, ihre Mitgliedschaften selbst mit Leben auszufüllen. In diesem Bild orientiert man eher auf „Überwachung und Kontrolle“; letztlich die Staatskontrolle …

Nun, Länder wie Deutschland und Österreich taten sich mit Selbstorganisation und Vertrauenskultur schon immer etwas schwerer. …

Der Hinweis zur EU-Harmonisierung ist interessant. Eigentlich hätte er aus Deutschland längst selbst kommen müssen.

Diese Frage wäre berechtigt:

·       Warum ist wirkliche Selbstorganisation und Selbstverwaltung nicht längst eine Forderung der deutschen und österreichischen Genossenschaft- und Prüfungsverbände?

Fürchtet man sich und wenn ja, warum und was befürchtet man?

Einer EU-Harmonisierung – damit einer Pflichtmitgliedschaft für Genossenschaften in Prüfungsverbänden, wird man in Deutschland nicht dauerhaft „entgehen“ können.

Aber man könnte den „Druck“ hin zu dieser Forderung intelligent minimieren, z.B. durch eine andere Verbände-Politik. …

Wer mit etwas mehr Intelligenz statt borniertem Verbands-Ego sich solche Entwicklungen anschaut, muss einfach erkennen, dass die Verbände sich irgendwie selbst daran zu beteiligen scheinen, den Druck in Richtung „EU-Harmonisierung“ zu forcieren.

Das zentrale Stichwort heißt:

„Mehrwert“!

 

Angenommen, Mitglieder in einem Prüfungsverband sind vollends zufrieden mit dem „Service-Angebot“ ihres Verbandes in Bezug auf die Kosten und die Leistungen.

·       Würden diese Mitglieder aus dem Verband austreten, wenn die Pflichtmitgliedschaft aufgehoben wäre?

Nein, natürlich nicht, weil anzunehmen ist, dass dieser – auf Genossenschaften spezialisierte Sachverstand (Service) - im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ nirgendwo vorteilhafter wäre.

In einem Verband legen die Mitglieder die Gebühren selbst fest, bei privaten Organisationen (Wirtshaftsprüfer, etc.) gelten ungleich höhere Gebührensätze.

Die Frage ist angemessen, weshalb (Prüfungs-) Verbände überhaupt „Angst“ haben, wenn die Pflichtmitgliedschaft in Verbände – gemäß einer EU-Harmonisierung – beendet würde.

Das kann eigentlich nur dann der Fall sein:

·       Wenn Prüfungsverbände meinen, in einem offenen Wettbewerb nicht bestehen zu können.

Es sollte eigentlich nicht schwierig sein, das Leistungsangebot von „Spezialisten“, wie es die Verbände sind (bzw. sein sollten), bereits jetzt – zugunsten ihrer Mitglieder - zu optimieren. Das gilt besonders für den Bereich „Prüfen“.

Hier ist ganz sicher eine Diskussion notwendig, wie aus einer „Überprüfung“ von bereits vollendeten Geschäftsabläufen, eine zukunftsbezogene „Mehrwert-Prüfung“ entstehen könnte. Dazu ist sicherlich eine neue Sichtweise erforderlich, die über „Zahlen-Korrektness“ hinausgeht.

Die Frage muss gestellt werden, welche Bedeutung die Menschen in einer Genossenschaft bezüglich des Geschäftserfolgs einer Genossenschaft haben?

Aufgrund der (Verantwortungs- und Handlungs-) „Gemeinschaft der Teilhaber“ entsteht ein latentes Potential der „Überlegenheit“, das bisher noch nicht hinreichend zur Entfaltung gekommen ist.

Wir nennen das – verkürzt gesagt – die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen.

Es fehlt derzeit bei den Verbänden zu erkennen, dass die traditionelle „Prüfer-Qualifikation“ um neue Beratungsfelder erweitert werden könnte. Ob das zu einer diesbezüglichen Kompetenzerweiterung des Prüfers führen sollte oder ob dies eher eigenständig personell zu ergänzen wäre, muss hier nicht abschließend beurteilt werden.

Sicher ist aber, dass der Aspekt „Prüfen“ und „Beraten“ (in Verbindung mit der förderwirtschaftlichen Grund-Erfordernis) eher gleichwertig zu sehen sind wird zu diskutieren sein. Und „Prüfungsberichte“ von Genossenschaften müssen sich erheblich von „Wirtschaftsprüfungs-Berichten“ unterscheiden. …

Wir würden den Verbänden raten, bereits jetzt ihr Leistungsangebot so zu gestalten, „als ob“ das bestehende „verbandliche Prüfungsmonopol“ bereits aufgehoben wäre. …

Derzeit haben – soweit wir es übersehen – weder wichtige Verbände - noch der Staat ein Interesse, das Thema „Prüfungspflicht“ und „Pflichmitgliedschaft“ in Prüfungsverbänden zu liberalisieren.

Die absolute Mehrheit der EU-Staaten hat keine „Pflichmitgliedschaft“ in staatlich kontrollierten Verbänden und es gibt von dort auch keine Nachrichten, dass das

problematisch wäre. Kein Land der EU ist bereit, sich auf eine Anpassung in Richtung Deutschland oder Österreich einzulassen.

Im Gegenteil, sie erkennen deutlich:

·       Pflichtmitgliedschaft scheint den Genossenschaftssektor eindeutig zu behindern!

Die Anzahl der Neugründungen und der Gesamtzahl der Genossenschaft (bezogen auf die Gesamt-Bevolkerung) spricht eine klare Sprache:

·       Deutschland und Österreich sind aufgefordert, endlich den Sonderweg zu beenden oder Nachweise vorzulegen, die diesen Sonderweg rechtfertigen!

Danke für euere Frage und viel Spaß beim Kooperieren!    

 

Bewusstseins-Wandel ist „Taktgeber“ für den „Kooperativen-Wandel“!

Genossenschaft-Online ist eine Fachgruppe des SmartCoop ForschungsInstituts (SCFI) im  Bundesverband MMW. Unsere Berater sind: DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts-u. Prüfungsverband, IWMC QuantenInsitut Internationale Wissenschafts- u. MedienCooperation und  CoopGo Bund Freie Genossenschaften.

Wir behalten uns vor – ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit – Fragen geringfügig abzuändern.

Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de  

 

17.2.21

Steuern sparen in Genossenschaft – Das große Missverständnis …

 

 

 

Frage:

Wir haben in unserem Sportverein gehört, dass man mit Genossenschaften gut Steuern sparen könne. Ein Vermögensberater, zugleich Mitglied in unserem Verein, hat demnächst zu einer Beratungsveranstaltung eingeladen. Er will unterstützen bei der Gründung von Genossenschaften für Vereinsmitglieder. Vereinsmitglieder bekommen von ihm einen „Vereinsrabatt“ von 50%. Dennoch ist der Preis pro Gründung immer noch recht hoch, ca. 5.000.- bis 7.000.- EURO. Gerechtfertigt sei der Preis aufgrund enormer Steuervorteile, die locker mit einer Genossenschaft im ersten Jahr bereits eingespielt sein könnten, je nach Immobilienvermögen der Gründer. …..

Und außerdem bekäme der Verein noch eine gute „Spende“ für jede gegründete Genossenschaft, was auch wiederum den Vereinsmitgliedern zukommen würde. ….

Der Berater meinte, das sei doch ein „Superding“: Steuern sparen der Mitglieder, sponsern des Vereins, …. Wenn das viele Mitglieder machen, könne man endlich ein neues Vereinshaus bauen und neue Mitglieder anwerben. ….

Unsere Frage: Geht so etwas überhaupt und welches Risiko haben dabei Mitglieder, wenn es doch nicht funktioniert?    

Antwort

 

·         Förder-Motiv – Steuerersparnis

 

Fall A – WIR wird gesagt – „Ich“ ist gemeint!

Es ist als originäres „Gründungs-Prinzip“ (auch wenn das nicht offen so genannt wird) eigentlich kein „Förderprinzip“. Dies gilt zumal, wenn leicht erkennbar ist, dass eigentlich der Initiator die übrigen Mitglieder lediglich „benutzt“, um selbst (also eigene) Steuern zu sparen. Hier dient die Gemeinschaft nur dem Initiator, seine eigenen Vorteile – also nicht die aller Mitglieder – zu fördern. Der „WIR-Gedanke“ wird sozusagen auf den „Ich-Gedanken“ reduziert. So ist WIR aber nicht gemeint.

 

Fall B – WIR wird gesagt – „WIR“ ist auch gemeint!

Anders könnte der Vorgang zu bewerten sein, wenn sich gezielt drei oder mehr „Personen“ zusammentun, weil sie damit – potenziell für alle drei – (besser als allein) z.B. Steuern sparen könnten.

Damit würde der (definierte) „Förderzweck“ dieses „Steuerersparnis-Motiv“ bereits zum Ausdruck bringen und der Unternehmensgegenstand würde näher beschreiben, wie und womit genauer, das Ziel erreicht werden soll.

Die Mitglieder-Förderung ist entweder wirtschaftlich, sozial oder kulturell bezogen. Da es sich bei einer Genossenschaft um einen „Wirtschaftsbetrieb“ (Unternehmens-Form) handelt, kann der natürlich auch „soziale“ und „kulturelle“ Ausprägungen haben, bleibt aber stets ein „Unternehmen“.

Man kann also nicht grundsätzlich sagen, dass:

·         „Steuern-Sparen“ ein Grund sein kann, um die Gründung einer Genossenschaft infrage zu stellen.

Sie jedoch als verdeckte individuelle Steuer-Oase“ darzustellen, lässt die Gründung vermutlich daran scheitern, dass eigentlich die übrigen Mitglieder der Genossenschaft lediglich dazu „benutzt“ werden, um das „individuelle“ Ziel (Steuer-Vorteil) zu erreichen. ….

Wird die faktische „Wahrnehmungsfähigkeit“ der Förderwirtschaft jedoch auf einen einzelnen Initiator reduziert, macht dies die Wahl einer Genossenschaft unmöglich, weil der „Förderzweck“ ein individueller und kein „genossenschaftlicher“ (ganzheitlich kooperativer) ist, auch wenn es (theoretisch) anders dargestellt sein sollte.

Machen wir es deutlicher:

Schließen sich (mindestens) drei Personen zusammen, die allesamt „förderwirtschaftliche Nutznießer“ dieser Genossenschaft sein können und wollen und ist eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale oder kulturelle „Erwerbswirtschaft“ zu erkennen, spricht eigentlich nichts dagegen, dies – egal was zu fördern wäre – abstrakt generell als Genossenschaft zu tun. …

Wäre dem nicht so, würde entweder keine Eintragung als Genossenschaft erfolgen oder wird eine spätere Auflösung (Liquidation) zu befürchten sein.

Das Verhalten dieses von Ihnen geschilderten „Immobilienberaters“ deutet nicht darauf hin, dass er/sie wirklich das „Prinzip Genossenschaft“ bereits verstanden hat.

Solche Fälle sind nicht ganz unbekannt.

Ob die Gründung einer Genossenschaft solche „Preise“ erfordert, sollte vom „Beratungs-Input“ abhängen. Wenn Sie möchten, senden Sie uns das „Angebot“ zu, wir werden dazu Hinweise geben. Auch hier geht es eigentlich nicht zuvörderst um den Preis, eher um das ausgewogene Verhältnis von „Preis und Leistung“….

Wir empfehlen:

·         Gehen Sie auf solche Angebote ein, sollten Sie darauf achten, eine „Rücktrittsklausel“ einzufügen. Damit wäre zumindest sichergestellt, dass keine Kosten entstehen für eine Leistung, die nicht zum erwünschten Erfolg führt. …

Das Konzept ist insgesamt gesehen (Vorteil für Genossenschaft und zugleich Vorteil für den Verein) durchaus nachvollziehbar. ….

Wir betonen ausdrücklich, dass Genossenschaften keine „sozialen Hemmschwellen“ haben, also lediglich eine Veranstaltung für „Sozialausgleich“ sind, sondern dass es zuvörderst einzig darum geht, das   „Förder-Prinzip“ (theoretisch für alle Mitglieder) zu gewährleisten. Somit wäre auch eine Genossenschaft denkbar, deren Mitglieder erkannt hätten, dass es leichter wird „vermögender“ zu werden, wenn man sich zusammenschließt.

Täglich beraten Steuerberater andere Unternehmensformen mittels ausgeklügelter Konzepte „Steuern“ zu sparen (sogar durch Verlagerung von Betriebsstätten)….. Wer sich aufregt darüber, wenn man daran denkt, auch „Steuerlasten“ in „Genossenschaft“ zu minimieren, hat nicht verstanden, was es heißt:

·         „Coop ist die geniale Erfindung des ganzheitlichen Vorteils“.

Erinnern wir uns was Herr Raiffeisen vor über 200 Jahren sagte

·         „Was der Einzelne nicht schafft, schafft die Gemeinschaft“

Er sagte nicht, dass dieses Prinzip nur zur „Armutsbegrenzung“ zu dienen habe. …

Die Zeiten und Situationen haben sich inzwischen deutlich gewandelt, aber das Prinzip Mitglieder-Förderung hat hat mehr denn je seine Bedeutung und Güligkeit bewahrt:

·         Kooperation ist natürlich, effektiv und effizient!

Unser Körper nutzt dies faszinierend. Er fragt auch nicht, ob nun eher unser Herz, die Lunge, eher die Augen oder unser Hirn zu „versorgen“ sind.

Es gibt in der Kooperation keine Wertigkeit oder Dominanz. Überträgt man dies Prinzip auf „Gesellschaft“, dann wird deutlich, wie „komisch“ es ist, „soziale Kriterien“ als kooperatives „Selektions-Instrument“ zu definieren.

Denn unser Körper käme nicht auf die Idee, zu entscheiden, dass Organ A oder B unversorgt zu belassen wäre.

So ist es aber, wenn eine Genossenschaft zustandekommt, obwohl einige Mitglieder von den erkannten Vorteilen faktisch ausgeschlossen wären.

Also:

·         Der gilt Förderzweck für Alle – oder es ist eben keine Kooperation (Genossenschaft)!

 

Redaktion: AG „Coop-FAQ“ im IWMC QuantenInstitut  Kontakt:  info@quanteninstitut.de Hinweis: Fragen sind ggf. redaktionell  gekürzt, ohne den Inhalt zu verändern.

In Fragen der Kooperation werden wir beraten vom SmartCoop Forschungsinstitut (SVFI) des Bundesverbandes MMW e.V. (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft)