Forschungs-Think Tank

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25.4.21

Duldet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) latent Verstöße gegen den Kern des Genossenschaftsgesetzes (GenG)? – Die Förder-wirtschaft der Mitglieder ist kein „Spielball“ von Interessen!


 

Essenz: 

Kern- und Grundgedanke jeder Genossenschaft, ist die Mitgliederförderung. Fehlt sie – aus welchen Gründen auch immer, kann sie als Unternehmensform nicht gewählt werden, auch nicht als Unternehmensform bestehen bleiben, d.h. solchen Genossenschaften sind aufzulösen!

Seit 2005 – also mehr als 16 Jahren – führt, als zuständige Stelle, die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die Qualitätsprüfung auch für Genossenschaften durch.

·         Sie hat es in diesen 16 Jahren nicht geschafft, eine Qualitätsprüfung zu entwickeln, die den besonderen Erfordernissen für Genossenschaften entspricht.

Dieses – latent gesetzeswidrige – Handeln wird nicht so fortgesetzt werden, denn inzwischen werden Petitionen vorbereitet, die eigentlich kein Gesetzgeber ignorieren kann:

·         Qualitätsprüfung für Genossenschaften, kann nicht ohne die Prüfungsinhalte „Mitgliederförderung“ durchgeführt werden

Gelinde gesagt ist so etwas einfach nur rechtswidrig, denn nur durch die Mitgliederförderung kann eine Genossenschaft überhaupt bestehen. Der wohl bekannteste Genossenschafts-kommentar (Beuthien) spricht bei der Mitgliederförderung von einer Art

·         „Systemvoraussetzung“ zur Wahl der Rechtsform als Genossenschaft.

Es ist weder rechtlich noch logisch, wenn die WPK dieses Besonderheit von Genossenschaften ignoriert. …

Im Rahmen von Petitionen soll dieser „grobe Unfug“ jetzt gesetzlich korrigiert werden.

Auch eine Verfassungsbeschwerde ist nicht auszuschließen.

Bis zur Klärung sollten alle Handlungen der WPK in Sachen „Qualitätsprüfung für Genossenschaften“ sofort ausgesetzt werden. …

·         Die 3 Spitzenverbänden im Genossenschaftsbereich (DGRV, GdW, MMW) sollten sich zusammenfinden, um einen nicht zu überblickenden „Folgeschaden“ für das Genossenschaftswesen abzuwenden!

Eine oder mehrere Petitionen sollen Grundlage einer Verständigung im Rahmen der Politik ermöglichen. Denn es gibt einen „Sprengsatz“, den es zu vermeiden gilt:

·         Wie ist das – offensichtlich – rechtswidrige Verhalten der WPK zu bewerten, drohen sogar Schadenersatzansprüche, z.B. aus dem Bereich Genossenschaftsbanken, wenn diese ihrerseits durch ihre Mitglieder unter Druck kämen?

Der deutsche Genossenschaftssektor steht vor enormen Herausforderungen, zumal Initiativen im Raum stehen, die man als „EU-Harmonisierungs-Trend“ bezeichnen könnte, wozu auch die Pflichtmitgliedschaft in Verbänden und die Pflichtmitgliedschaft der Verbände in der WPK gehören. 

Alles wäre weniger kritisch zu sehen, aber Deutschland bildet inzwischen im EU-Vergleich die niedrigsten Zuwachsraten von Genossenschaften und verfügt – z.B. gegenüber Frankreich für viel zu wenig – vor allem neue - Genossenschaften. …

Überträgt man – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einwohnerzahlen – die „Werte“ von Frankreich auf Deutschland, müssten wir etwa 35.000 (!) Genossenschaften zählen. Tatsächlich gibt es jedoch nur wenig über 8.000 Genossenschaften in Deutschland.

·         Das deutsche Genossenschaftswesen muss attraktiver werden! Dazu gehört auch die uns vorliegende Petition. Aber mit dem Fundament muss begonnen werden:

·         Die Mitgliederförderung ist nicht „verhandelbar“ oder kann „übersehen“ werden, wie das die Wirtschaftsprüfer-Kammer seit 2005 (!) tut:

Denn Genossenschaften ohne Mitgliederförderung sind aufzulösen, statt ihnen eine positive „Qualitätsprüfung“ zu testieren …  

Frage

Ich bin sowohl Aufsichtsrat in einer Genossenschaft, Mitglied einer Genossenschaftsbank und Kommunalpolitiker. Ich verfolge mit meinem genossenschaftlichen Arbeitskreis das Genossenschaftsgeschehen national und international intensiv, weil wir gerade jetzt das Miteinander in der Gesellschaft benötigen. Im Rahmen unserer Diskussionen kamen wir auch auf das Thema „Qualität“ in Genossenschaften. Bisher waren wir der Meinung, dass die Qualität sogar staatlich überwacht sei. Wir wurden jedoch von einem Steuerberater eines Besseren „belehrt“. Für (größere) Genossenschaften gäbe es wohl auch eine Qualitätsüberwachung, aber dabei gehe es nicht um die Mitgliederförderung. Das machte uns sehr erstaunt und unsere „Nachforschungen“ brachten es dann an den Tag: Der wichtigste Bereich, die „Mitgliederförderung“ wird aus jeglicher Qualitätsprüfung gänzlich herausgehalten. Wie kann so etwas angehen. Wir haben gehört, dass dafür die Wirtschaftsprüferkammer zuständig ist. Könnte man sagen, dass das auch für Genossenschaftsbanken gilt? Jetzt wurde uns klar, weshalb fast alle Genossenschaftsbanken total ohne Mitgliederförderung arbeiten können Das hat dazu geführt, dass Milliarden von Euros den Mitgliedern – Jahr für Jahr – quasi legal uns Mitgliedern „gestohlen“ wurden.

Und gleichzeitig sagen diese Banken: Wir sind erfolgreich „qualitätsgeprüft“. Das lassen wir uns nicht länger gefallen. Deshalb organisieren wir zunächst eine Petition an den Bundestag, um Klarheit und ggf. Abhilfe zu bekommen. …

Selbst die Parlamentarier und Parteien, wissen offensichtlich nichts über diesen, wir nennen es bewusst Skandal, denn sonst wäre ein Bundesland (wahrscheinlich Württemberg) nicht auf die Idee gekommen, für alle Genossenschaften – ob klein oder groß – die Qualitätsprüfung vorzuschreiben. Auch mein Landtagsabgeordneter wollte diese Situation nicht glauben. Sie wurde wohl von der Prüferkammer bestätigt. Er hat uns geraten, über eine Petition nachzudenken.

Haben Sie dazu weitergehende Informationen und was wäre zu tun? Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen. Sollten Ihre Bemühungen kostenpflichtig sein, würden wir für Ihre Hilfe gern bezahlen. Uns ist es verdammt ernst ….

Notfalls werden wir auch einen Rechtsanwalt einschalten. Kennen Sie jemand, der sich im Genossenschaftsrecht auskennt?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. …  

 

Antwort

Ihr Anfrage an „GenoFAQ“ wurde an uns weitergeleitet. Wir übernehmen gern die Beantwortung Ihrer Fragen, weil es hier um speziellere Hintergründe geht, die nicht unbedingt für alle Genossenschaftler gleichermaßen von Interesse sind. …

Wir nehmen vorweg:

·         Mit Ihrer Frage, vor allem mit der Idee, eine Petition zu verfassen, haben Sie – wie man zu sagen pflegt – ein ordentlich großes „Fass“ aufgemacht. …

Dies Thema betrifft jedoch nicht nur Genossenschafts-Banken, es betrifft das gesamte Genossenschaftswesen!

Lassen Sie es uns zunächst so formulieren:

·         Wer von „Qualität“ spricht, meint offensichtlich etwas besonders Bedeutsames, sozusagen etwas oder sogar das Essenzielle(s).

Dieses Besondere ist bei der Rechtsform Genossenschaft zweifelsfrei die Mitgliederförderung. Man könnte auch umgekehrt so formulieren:

·         Nur weil und wenn es eine Mitgliederförderung gibt, kann überhaupt eine Genossenschaft entstehen und bestehen!.

Das GenG geht sogar davon aus, dass eine Genossenschaft aufgelöst werden muss bzw. kann, wenn keine Mitgliederförderung besteht. …

Euer Interesse ist z.B. zu erfahren:

A.  Wer „überwacht“ die Mitgliederförderung?

B.   Welche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang der Aufsichtsrat einer Genossenschaft?

C.   Welche Rolle spielt die Prüfung der Mitgliederförderung im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung?

D.  Was bedeutet die Qualitätsprüfung der Prüfungsverbände durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und welche Rolle spielt dabei – die entscheidende „Figur“ für Genossenschaften, die Mitgliederförderung?

E.   Gelten diese Maßstäbe gleichermaßen für alle Formen von Genossenschaften, somit auch Genossenschaftsbanken, wie z.B. Raiffeisen- u. Volksbanken oder gibt es Ausnahmen?

F.   Können sich Genossenschaftsmitglieder oder andere Institutionen darauf verlassen, dass die Qualitätsprüfung der Wirtschaftsprüferkammer auch Aussagen zur Mitgliederförderung trifft?

G.  Macht die Bundesratsinitiative des Landes Baden Württemberg Sinn, demnächst alle Genossenschaften (auch kleine) in die Qualitätsprüfung der Wirtschaftsprüferkammer bei Prüfungsverbänden einzubeziehen?

 

Wir wollen kurz auf die einzelnen Punkte eingehen:

A.   Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtprüfungen muss sich auch der Prüfungsverband um die Mitgliederförderung kümmern, d.h. Aussagen dazu treffen bzw. Hinweise geben, was und wie verbessert werden könnte, um die Mitgliederförderung zu optimieren. Das muss bei jeder Form und Größe einer Genossenschaft geschehen, also auch bei einer Bankgenossenschaft, einer Sozial- oder Kulturgenossenschaft.

B.   Wenn die Mitgliederförderung der „Kern“ einer jeden Genossenschaft ist, muss dies auch im Zentrum der Aufgaben jedes Aufsichtsrates stehen. Der Geschäftsbericht des Aufsichtsrates und die Protokolle der Sitzungen sind deshalb wichtige Beurteilungsmaßstabe und Anhaltpunkte für den Prüfungsverband. Sogar Haftungsfragen könnten für den Aufsichtsrat damit verbunden sein.

C.   Hierzu haben wir bereits in Punkt B. etwas gesagt. Auch im Rahmen der Berichterstattung (Prüfungsbericht muss genau auf dieses Thema der zentrale Augenmerk gelegt werden. Jede Unternehmensentwicklung einer Genossenschaft ist nicht „neutral“, sie muss stets geleitet werden von dem Ziel „optimaler Mitgliederförderung“. Das muss sich z.B. in der „kurz- und mittelfristigen Ertragsvorschau“, wie auch in anderen Bereichen gesicherter Unternehmensplanung widerspiegeln. Sogar die „Führungs- bzw. Managementkonzeption“ oder andere Systeme, wie z.B.  Qualifizierung, „Unternehmensleitbild“, usw. sind mit dem Thema Mitgliederförderung sozusagen „verschränkt“.

D.  Die Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer gibt es seit 2004, also inzwischen seit 17 Jahren. Für Genossenschaften gilt sie 16 Jahre, seit 2005. Und jetzt kommt die „Überraschung“, über die man sich eigentlich nur wundern kann:

·         Speziell für Genossenschaften gibt es dazu bis heute keinerlei(!) Material der WPK oder des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer). Oder anders ausgedrückt:

·         Die Qualitätsprüfung für Genossenschaften ist quasi identisch mit der Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer-Kanzleien!

·         Im Umkehr-Schluss: Da Wirtschaftsprüfer – logischerweise – keine „Förderwirtschaft“ haben (außer der für sich selbst), wird auch die Mitgliederförderung (Förderwirtschaft) überhaupt nicht geprüft!

E.   Die (allgemeinen) „Qualitäts-Prüfungs-Kriterien“ der WPK gelten für alle Genossenschaftsformen, also auch für Banken. Auch hier ist die Schlussfolgerung richtig:

·         Ob Genossenschaftsbanken ihre Mitglieder fördern oder nicht, spielt keine Rolle, sie sind trotz „qualitätsgeprüft“.

F.   Die Öffentlichkeit und die Mitglieder können sich bei einer gültigen Qualitätsprüfung eben nicht darauf verlassen, dass die „Mitgliederförderung“ einbezogen ist, also die entscheidende Grundlage, ob es sich überhaupt um eine Genossenschaft handelt, bleibt unberücksichtigt. Was ist das eigentlich für eine „Qualitätsprüfung“, wenn jemand diese besteht und dennoch egentlich wegen fehlender Mitgliederförderung – von Staatswegen – eigentlich aufzulösen wäre?

G.  Aber die „Parodie“ wird noch intensiver: Mit Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg liegt dem Bundestag ein Ansinnen auf Gesetzgebungsbeschluss vor, diese (alte) Art von Qualitätsprüfung sogar auf alle – also auch auf kleinste Genossenschaften – anzuwenden.

Im Klartext besagt doch diese Initiative:

·         Es spielt eigentlich keine Rolle für die Rechtsform Genossenschaft, ob eine Mitgliederförderung besteht oder nicht, wichtig ist allein, dass den Kriterien der WPK gefolgt wurde.

Daraus folgt:

·         Selbst eine Genossenschaft, die eigentlich aufzulösen wäre, wird von der WPK als „ist okay“ eingestuft. Man ist einfach fassungslos über solche „Ahnungslosigkeit“. …

H.  Auch ein Gesetzgeber, der solche Zusammenhänge nicht erkennt, ist nicht gerade „vertrauenserweckend“.

·         Die Frage sei erlaubt: Sind es doch nicht mehr als „Worthülsen“, wenn Parteien und Politiker von der Förderung des Genossenschaftswesen in Deutschland sprechen? In anderen EU-Staaten scheint das besser zu funktionieren. …

 

Wir wollen hier auf etwas anderes – für euere Sicht wichtigeres – zu sprechen kommen. Ihr habt es bereits angedeutet:

 

·         JA, eine Petition würde Sinn machen, zumal wenn man sie parallel mit Initiativen an alle Parteien im Bundestag verbindet. Eine Petition kann sowohl von jeder natürlichen Person oder auch von juristischen Personen gestellt werden. Dabei sollte man beide Formen nutzen. Und natürlich auch die sog, „ePetition“. Diese hat auch den Vorteil, dass sich ständig weitere (natürliche und juristische) Personen der Petition nachträglich anschließen können und man nachvollziehen kann, wieviel Zustimmung man erzeugen konnte. …

 

Die Frage ist nun, wer sollte angesprochen werden, um „mitzumachen“, weil er/sie daran ein Interesse hat, ein/sein Problem zu lösen?!

 

Dazu wäre zunächst einmal zu formulieren, in welche Richtung, mit welchem Ziel „petitiert“ werden sollte.

Zunächst geht es darum, entweder – wegen fehlender Qualifikation – die WPK gänzlich von der Qualitätsprüfung für Genossenschaften auszuschließen oder diese zumindest zu verpflichten, künftig IDW-(Prüfungs-)Kriterien zu formulieren, die speziell Genossenschaften und dort vorrangig die Mitgliederförderung betreffen. Dazu müssten dann auch geeignete „Qualitätsprüfer“ ausgebildet werden.

Solange dies nicht geschieht, sollten die Genossenschaften nur noch mit Qualitätsprüfung „werben“ können, wenn sie den „erhellenden“ Zusatz (außer Mitgliederförderung) hinzufügen.

 

·         Das Land Baden- Württemberg sollte aufgefordert werden, den Antrag auf „Einbeziehung aller Genossenschaften, unabhängig von der Größenordnung“ zurückzunehmen und ggf. überarbeitet neu zu stellen. Alternativ sollten alle Bundestagsfraktionen aufgefordert werden, dem Antrag von Baden-Württemberg – in der vorliegenden Form – nicht zuzustimmen.

 

Dies ist alles zukunftsorientiert. Mindestens genauso wichtig ist:

·         Was mit dem geschieht, was bereits (falsch) geschehen ist?

Auch hierzu wollen wir zunächst einige Fragen formulieren:

·         Wäre es nicht angemessen, ab sofort alle laufenden Qualitätsprüfungsverfahren von Genossenschaftsverbänden auszusetzen?

·         Was geschieht  mit dem, was bereits (rechtswidrig) geschehen ist?

 

Letzteres betrifft wohl vor allem die Qualitätsprüfungen von Raiffeisen- und Volksbanken. Dabei wäre folgende Frage zu prüfen:

 

·         Wurden auch Verschmelzungsprüfungen in die Qualitätssicherungs-Prüfung der WPK einbezogen?

·         Wurde bei solchen Prüfungen die Mitgliederförderung berücksichtigt? Wenn nein, wäre wohl das Bestehen der Qualitätsprüfung – sogar – ggf. nachträglich aufzuheben.

 

Und weiter zugespitzt:

 

·         Wenn eine Bank keine Mitgliederförderung – aus welchen Gründen auch immer – durchgeführt hätte, wären dann nicht z.B. alle Qualitätsprüfungen fehlerhaft, mit der Folge, dass die Bank wegen fehlender Qualitätsprüfung hätte – vor der Verschmelzung - aufgelöst werden müssen?

·         Sind die erteilten „Positiven Qualitätsprüfungsnachweise“ – vor allem für Banken - nicht schon deshalb falsch, weil dort der gesetzlichen Pflicht nach Mitgliederförderung nicht entsprochen wurde. Damit wären eigentlich auch die bereits erstellten „Positiven Qualitätsprüfungsnachweise“ schon deshalb falsch, weil die gesetzliche Mitgliederförderung nicht in die geprüften Bilanzen eingegangen sind.(Bilanzfälschung?)

 

Fragen über Fragen, die auf gravierende rechtliche Probleme und sogar Schadenersatzforderungen hinlaufen könnten, die den gesamten Genossenschafts-Bankenbereich vor ungeahnte Probleme stellen könnte. …

 

Der zuständige Vertreter für den Bereich Genossenschaften in der Qualitätsprüfungungskommission, sollte mit sofortiger Wirkung seines Amtes entbunden werden, denn er hätte die WPK auf diese Situation hinweisen müssen. Die Frage ist interessant, wer (oder welche Organisation) ihn für diese Funktion vorgeschlagen hat …

 

·         Auf die WPK könnten schwer Zeiten zukommen, Zeiten in denen auch das Staatshaftungsrecht ein Thema würde!

 

Im Interesse des gesamten Deutschen Genossenschaftswesens würde wir eindringlich dafür werben wollen, zunächst mittels „Petition“ die Zukunft neu zu gestalten, z.B. die WPK mit sofortiger Wirkung aus der Qualitätsprüfung für Genossenschaften entweder herauszunehmen oder sie zumindest zeitnah vor die Pflicht zu stellen, die Qualitätsprüfung für Genossenschaften zunächst auszusetzen, bis der Vorgang politisch geklärt ist.

 

Dann sollte man beginnen mit den Spitzenverbänden für Genossenschaften unter Einbeziehung der Interessenvertretung von Genossenschaftsmitgliedern – gemeinsam und einvernehmlich – nach Lösungen zu suchen.

Allen Betroffenen und Interessenvertretern kann nicht daran gelegen sein, das Deutsche Genossenschaftswesen – im Vergleich zu anderen EU-Staaten – noch weiter ins Abseits geraten zu lassen.

 

Auch wenn man – sozusagen durchaus von einer Art „Skandal“ - sprechen könnte, ist keinem daran gelegen, über Jahre hinaus und durch viele Gerichtsverfahren gestört, gerade jetzt die Zukunftsfähigkeit des Genossenschaftswesens zu schwächen. …

 

Was wir jetzt vielleicht (zunächst) benötigen, ist das was man allgemein als „Schlichter“ versteht. Vielleicht sollte man zunächst eine anerkannte Autorität, ggf. einen Genossenschafts-Kommentar-Schreiber, wie z.B. Prof. Beuthien bitten, eine gutachterliche Stellungnahme – sozusagen eine Verständigungsgrundlage für Alle zu schaffen.

Wer könnte dafür Auftraggeber sein und wer könnte die Kosten übernehmen?

·         Auftraggeber wären gemeinsam WPK, DGRV, GdW und MMW als Genossenschaftliche Spitzenverbände und igenos als Vertreter der Mitglieder in Genossenschaften

·         Zur Kostenübernahme könnte man vermutlich ein Konsortium der wichtigsten Haftpflicht- bzw. Vermögensschadenversicherer ansprechen. …

 

Jetzt ist die Zeit zum Handel, insbesondere zum vorurteilsfreien „Ver-Handeln“. Ggf. könnte man auch die Petition dazu nutzen, alle Interessenbeteiligten zum einsichtsvollen Handeln zu befähigen.

 

Würde via Petition erst ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren in Gang kommen, in dem z.B. im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben würde, dass die Qualitätssicherung für Genossenschaften künftig auch den Bereich „Mitgliederförderung“ umfassen muss, könnte es für notwendige (vergangenheitsbezogene Gespräche und Lösungen) zu spät sein, weil erste „Schadenersatzklagen“ im Raum stünden.

 

Außerdem könnten weitere Petitionen im Raum stehen, eine die eine Harmonisierung des EU-Genossenschaftsrechts zum Gegenstand hat und eine Petition, die die Klärung der Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband zum Gegenstand haben würde. …

 

Auf die kommenden Bundestagswahlen könnte eine Petition ebenfalls positive Auswirkungen haben:

·         Die Parteien würden endlich bekennen, wirklich das Genossenschaftswesen zu befördern und dafür sichtbare Aussagen festlegen, z.B. die Schaffung eines Ministeriums für Kooperation, Vereine und Genossenschaften

·         Die Genossenschaften sind derzeit eine wichtige Rechtsform, um den zunehmenden Trend in Richtung mehr „Kooperations-Gesellschaft“ integrieren zu können.

·         Als „Prüfstein“ der Ernsthaftigkeit zu mehr Kooperation könnte auch dienen, die Staatsziel-Bestimmung (Art 20 GG) zu ergänzen.

Sie würde zukünftig lauten:

·         Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, kooperativer und sozialer Bundesstaat“.

Das wäre für alle Parteien ein einfacher „Prüfstein“, für jeden leicht einsehbar und von der Mehrheit der Bürger gewünscht, denn in zahlreichen Umfragen wünschen konstant mehr als 2/3 unserer Bürger eine:

·         „Gesellschaft mit mehr Miteinander“!

 

Wir würden – als Forschungsinstitut (SCFI) des Bundesverbandes MMW den 3 Spitzenverbänden für Genossenschaften empfehlen, umgehend – über alles ggf. Trennende hinweg, zeitnah  in „Clearing-Gespräche“ einzutreten. Die Genossenschaftsinstitute, denen der DGRV und der GdW näherstehen, sollten sich auch umgehend zu vorstehender Situation äußern. Über alle vielleicht unterschiedlichen Einschätzungen hinweg, sollte eine „Allianz der Verbände“ entstehen können, die alle eint in der Einsicht:

·         Genossenschaften – mehr Genossenschaften, werden in Deutschland gerade jetzt und zukunftsbezogen, dringend benötigt!

Kooperation – Ist die geniale Erfindung

des nachhaltigen Vorteils für Alle!

Redaktion: SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft)

 i.V. mit Experten aus Theorie und Praxis des Kooperations-u. Genossenschaftswesens.

 Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de

  

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